Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1184/6, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1184/6 Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04.

Am 25.01.2022 wurde der Vorbescheid zum Vorhaben positiv beschlossen (siehe TOP 4.3).

Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.

Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.

Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bei Dürnaststraße 18 in Kaltenberg, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr