Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1184/6, Gemarkung Kaltenberg, Dürnaststraße 12 - Erneute Behandlung Befreiungsanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses am 25.01.2022 wurde zur Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt, in der Sitzung am 24.05.2022 wurde zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Antrag wurde nunmehr vom Landratsamt zur erneuten Behandlung zurückgegeben, da die zum Bauantrag gehörenden Befreiungsanträge noch behandelt werden müssen. Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Dürnaststraße“, Verz.-Nr. 3.04.
Konkret werden folgende Befreiungen beantragt:
Festsetzung
B-Plan
beantragt
2. überbaubare  Grundstücksflächen (Baugrenze)
Auf  dem Grundstück liegt rundum eine Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Mit der Neubaumaßnahme wird die Baugrenze nach Westen um 0,60 m bzw. 1,60 m überschritten. Die Garage überschreitet die Fläche für Garagen und Nebengebäude um 0,88 m im Süden.
3. Dachform
Nebengebäude und  Garagen  entlang der Grundstücksgrenze sind mit Satteldach auszuführen und giebelseitig zusammenzubauen.
Die Neubaumaßnahme sieht erdgeschossig eine Garage mit Flachdach vor.
5. Farbton Dacheindeckung
Für Dacheindeckungen sind naturrote oder braune Ziegel  zu verwenden.
Die Neubaumaßnahme sieht eine Dacheindeckung in dunklerem Grauton vor.
8. maximale Traufhöhe und Dachüberstand
Die maximale Traufhöhe beträgt bei einer Geschosszahl von I + D 4,50, bei II 5,75 m. Der Dachüberstand soll an den Giebel- und Längsseiten mindestens 75 cm betragen,
Die Neubaumaßnahme sieht eine Traufhöhe von 4,84 m über OK Fertigfußboden vor. Die Traufhöhe ab natürlichem Gelände variiert leicht und überschreitet die festgesetzte Traufhöhe um bis zu 66 cm. Der Dachüberstand des modern gestalteten Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung beträgt 50 cm an der Giebel- und 50 cm an der Traufseite und unterschreitet die geforderten 75 cm um 25 cm.
6. Fassadenverkleidung und Fenster
Fassadenverkleidungen sind nur in Holz zulässig. Fenster mit mehr als 1 m² Rohbauöffnung sind mit Sprossen zu teilen.
Die Neubaumaßnahme sieht sprossenlose Fenster vor. Große Elemente sind nach Gestaltungsabsicht des Bebauungsplanes in Teilelemente unterteilt. Um den straßenseitigen Anbaukörper hervorzuheben sollen eventuell Holzoptiklamellen angebracht werden.
Geschossflächenzahl
Max. 0,3
Das Bauvorhaben kommt auf eine Geschossflächenzahl von 0,39 und überschreitet die festgelegte Höchstgrenze um 0,09.

Für die aufgeführten sechs Anträge auf Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Ein Befreiungstatbestand liegt vor, wenn
  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, die Befreiung erfordern oder 
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde 
Darüber hinaus dürfen die Grundzüge der Planung nicht berührt sein. Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption (allg. A., BVerwG Beschl. v. 20.11.1989 – 4 B 163.89, vor Rn. 1).

Da bereits zur Bauvoranfrage, wie auch zum Bauantrag das  gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, sollte den Befreiungen  zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag inklusive der im Sachverhalt genannten Befreiungsanträge für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage bei Dürnaststraße 12 in Kaltenberg, Fl.-Nr. 1184/6 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:32 Uhr