Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

Die aktuellen kommunalen Stromlieferverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und wurden für 3 Jahre, beginnend mit dem 1.1.2020 geschlossen. 
Beim letzten Mal wurde mit der Ausschreibung die Fa. AU-Consult beauftragt. 
Das Verfahren mit AU-Consult hat sich bewährt, da es eine rechtssichere Ausschreibung und wegen der Beteiligung vieler Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet ein kostengünstiges Verfahren ist. 
In einer regionalen Ausschreibung (Angebotsverfahren oder EU-weite Ausschreibung) haben die regionalen Stromanbieter die Möglichkeit, sich gezielt für Gemeinden in der Region oder im eigenen Netzgebiet zu bewerben. 
Aus diesem Grund wurde ein Angebot eingeholt und der Auftrag wieder an die Fa. AU-Consult zum Angebotspreis von 2.950 € Netto (3.510,50 €, Brutto) vergeben. Die Vergabe beinhaltet auch die Ausschreibung des Abwasserzweckverbandes mit einem eigenen Los. Die Kosten der Ausschreibung werden deshalb entsprechend aufgeteilt.
Zeitpunkt der Ausschreibung: 
Entscheidend für einen günstigen Preis, ist der Zeitpunkt der Ausschreibung und nicht die ausgeschriebene Strommenge. Die Ausschreibung soll Ende Juli starten, die Zuschlagserteilung im September erfolgen.
Kostenschätzung:
Bei einem geschätzten Jahresvolumen von 543.439 kWh ergibt sich bezogen auf 3 Jahre ein Auftragswert von gesamt ca. 360.000,- € netto. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist mit deutlichen Steigerungen insbesondere für 2023 zu rechnen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung durchführen zu lassen. Sollte das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung i.H.v. 360.000,- € netto (zuzüglich max. 10 %) liegen, wird der erste Bürgermeister gemäß Art. 37, Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ermächtigt, den Auftrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Geltendorf zu erteilen.
Über das Ergebnis der Ausschreibung ist der Gemeinderat zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 11:58 Uhr