Stromlieferung kommunale Liegenschaften ab 01.01.2023 - Vergabebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 17

Sach- und Rechtslage

  1. Offenes Verfahren 

Am 28.07.2022 wurden die abgestimmten Formulare zur Bekanntmachung des Offenen Verfahrens nach VgV über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU eingereicht. Die Bekanntmachung war im Supplement zum EU-Amtsblatt mit der Nr. 2022/S 147-420103 am 02.08.2022 veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden über die Vergabeplattform „eServices“ des Bayerischen Staatsanzeigers zum Download zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich über die Vergabeplattform. 
Schlusstermin für den Eingang der Angebote war der 29.08.2022, 10.00 Uhr. Es wurden nur elektronische Angebote akzeptiert, die über die Vergabeplattform eingereicht wurden. Die Angebotsöffnung wurde am 29.08.2022 im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. 
Das Eröffnungsprotokoll liegt diesem Schreiben als Anlage 1 bei. Zur Prüfung und Wertung wurden die Angebote der AU Consult GmbH zur Verfügung gestellt.


  1. Eingegangene Angebote 

Bis zum Schlusstermin für den Angebotseingang am 29.08.2022, 10.00 Uhr war ein Angebot eingegangen. 

Nr. 
Bieter 
Straße 
Ort 
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH 
Cerveteristraße 2 
82256 Fürstenfeldbruck 


  1. Prüfung des Angebots 

Das Angebot wurden gemäß § 56 Abs. (1) VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit sowie auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Die Prüfung auf Vollständigkeit ergab in Bezug auf die geforderten Unterlagen fehlende Erklärungen und Nachweise zur Eignungsprüfung im Angebot Nr. 1. Die fehlenden Unter-lagen im Angebot Nr. 1 wurden ergänzt. 
Bei der Prüfung auf rechnerische Richtigkeit wurden keine rechnerischen Fehler erkannt. 
Es wurde gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 1 bis 6 VgV geprüft, ob Gründe für einen Ausschluss des Angebotes vorliegen. Im Angebot Nr. 1 konnten keine Ausschlussgründe festgestellt werden. 


  1. Prüfung und Bewertung der Eignung 

Anlage 2 enthält eine Übersicht der geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung und die Bewertung dieser Unterlagen. 
Im Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck ist vorgesehen die Leistung im Eigenbetrieb zu erbringen. Im Angebot fehlte ein Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Jahres oder eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz sowie ein Nachweis der Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 konnte über das Bundeszentralregister abgerufen werden und wurde dem Angebot beigelegt. Als Nachweis der Anzeige gemäß § 5 EnWG ist der Bieter im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als Akteur im Strommarkt aufgeführt. Die Unterlagen des Bieters sind somit vollständig.


  1. Wertung der Angebote 

Anlage 3 enthält den Preisspiegel der Angebote mit den angebotenen Einheitspreisen und dem Gesamtpreis zur Angebotswertung. 
Das Zuschlagskriterium ist gemäß Bekanntmachung und Ziff. 12 der Angebotsaufforderung wie folgt definiert: 
Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der angebotenen Strombezugskosten zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. 
Grundlage der Ermittlung des Preises zur Wertung sind die vom Bieter angebotenen Strombezugs-kosten (netto - ohne Netznutzungs-, EEG-Kosten, Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben und sonstige Belastungen) in Verbindung mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen jahresdurchschnittlichen Leistungs- und Verbrauchsdaten (prognostiziertes Jahresmittel für den Lieferzeitraum) über die Vertragslaufzeit von 3 Jahren.

Nr. 
Bieter
Prognostizierter Gesamtpreis (netto) für
2023, 2024 und 2025
1
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, 
Fürstenfeldbruck 
Los 1
       
1.079.063,00 €



Los 2
1.041.760,50 € 

Das Angebot Nr. 1 bietet keinen Nachlass bei Beauftragung aller Lose jedoch folgenden Sonstigen Nachlass an: „Für energiesparende Maßnahmen werden einmalig bei Zuschlag 2.000,00 € (brutto inkl. MwSt.) je Los ab dem 01.01.2023 zur Verfügung gestellt.“ 

Das einzige Angebot wurde von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck eingereicht. Der Gesamtpreis liegt deutlich über der Kostenschätzung vom April 2022. Eine Aufhebung des Verfahrens würde sehr wahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis führen, es handelt sich noch um Preise im Bereich des aktuellen Marktpreisniveaus. Trotz des starken Preisanstieges handelt es sich um ein wirtschaftliches Angebot unter Wettbewerbsbedingungen.


  1. Vergabevorschlag

Gemäß der durchgeführten Prüfung und Wertung der Angebote ist der Zuschlag auf den geeigneten Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot gemäß dem Zuschlagskriterium Preis zu erteilen. Wir empfehlen auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung und Wertung des Angebotes den Zuschlag auf das Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Fürstenfeldbruck zu erteilen.



Hinweis durch die Fa. AU-Consult:
…. 
 
Unglücklicherweise fiel die Angebotsfrist genau auf den Zeitpunkt, an dem die Energiemärkte aufgrund des Ausfalls der Nordstream 1 nochmal sehr stark angestiegen sind. Am Montagnachmittag hat eine Pressemeldung den Energiemarkt jedoch wieder fallen lassen. Am 9. September sollen von der EU Notfallmaßnahmen beschlossen werden, die in den Markt einzugreifen. Das wäre eine Chance, durch eine Verzögerung des Zuschlags an den fallenden Marktpreisen zu profitieren.
 
Für Ihre Ausschreibung endet die Zuschlags- und Bindefrist am 30.09.2022. Mit Einverständnis des Bieters, kann die Zuschlags- und Bindefrist auch nochmal z. B. bis zum 31.10.2022 verlängert werden.“

Ergänzung vom 15.09.2022:

Die Strompreise sind seit der Submission ungefähr um 50 % gesunken. Es ergibt sich zum Stand 12.09.2022 ein prognostizierter Preis für die drei Jahre von 576.384,50 € netto. Die kWh-Preise liegen zum Stand 12.09.2022 für 2023 zwischen 49,90 Cent und 61,87 Cent.
Aktuell zahlen wir etwa ein Viertel der für 2023 prognostizierten Kosten.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt nach Ablauf der Frist gem. den Vergabevorschriften den Zuschlag für das Los 1 auf das Angebot Nr. 1 der Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH. 

Mit den Stadtwerken soll die Zuschlags- und Bindefrist bis zum 31.10.2022 verlängert werden.

Dieser Zuschlag wird dem Bieter frühestens am 16.09.2022 erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:37 Uhr