Neubau eines EFH mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes, Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1.

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes, wodurch sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet.

Das Einfamilienhaus soll sich auf moderne Weise in das Ortsbild einfügen und die städtebauliche Struktur im Ortskern fortführen und stärken.
Es soll selbst genutzt werden und soll als Betriebsleiterwohnung dienen, um die Hofstelle in nächster Generation fortführen zu können.

Für die Errichtung des Wohnhauses mit Garage wird das bestehende landwirtschaftliche Gebäude zum Teil abgerissen. Durch den Teilabriss ist der Neubau in Bezug auf die Flächenversiegelung neutral (=gleichbleibende GRZ).

Die erforderlichen 2 Stellplätze sind gem. Satzung der Gemeinde nachweisbar.

Die Antragsteller stimmten sich vorab mit dem Landratsamt ab:
Da der Teilabriss einer Baugenehmigung bedarf, ist das betreffende Gebäude aus den 50er bzw. 60er Jahren nach heute gültigem Recht zu betrachten, auch wenn keine Kubatur- bzw. Nutzungsänderungen über den Teilabriss hinaus vorgenommen werden. Somit sind die Abstandsflächen erneut zu betrachten, wodurch eine Abweichung gem. Anlage notwendig wird.




Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Fällen der Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächentiefe zuzustimmmen. 

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 945 Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Str. 1 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr