Jahres-LV: Wasserhausanschlüsse und Rohrnetzunterhalt - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Vergabe von Aufträgen der Gemeinde
Kommunaler Prüfungsverband 
Der Kommunale Prüfungsverband hat zur bisherigen Praxis der Auftragsvergabe im Bereich der Wasserversorgung in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Geltendorf vom 14.04.2022 folgende Feststellungen getroffen:

„Nach § 31 Abs. 1 KommHV-Kameralistik muss der Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich eine öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe rechtfertigen. Dabei sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gibt (§ 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31.07.2018 (AllMBl S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29.03.2022 (BayMBl. Nr. 200) geändert worden ist und zum Ganzen die Informationen zum Vergabe- und Vertragswesen in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter der Internetadresse www.vergabeinfo.bayern.de/).
Die Leistung sollte daher künftig im ordnungsgemäßen Wettbewerb vergeben werden.“

Den dort genannten Vorgaben wird mit der vorgestellten Vorgehensweise entsprochen.
Zur Beauftragung von geeigneten Unternehmen für die Bereiche Trinkwasser-Hausanschlüsse, akute Wasserrohrbrüche, Austausch von defekten Schiebern und Hydranten, incl. Asphaltarbeiten, wird ein Jahres-Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen benötigt.
Dieses LV wird zur Beauftragung ohne die bisher benötigten Einzel-Beschlüsse verwendet, damit die Auftragsvergabe schneller und einfacher abgewickelt werden kann.
Mit den wirtschaftlichsten Anbieter soll ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Für diesen Zeitraum wird ein Budget definiert, das aus dem Jahresschnitt der Buchungs-Ergebnisse der letzten 3 Jahre für den obigen Aufwand resultiert.
Die kalkulierten Aufwendungen stammen aus den Umsatzzahlen der letzten 2 Jahren.
Buchungen Auszug CIP Gemeinde                                         brutto Werte
2019
2020
2021
Trinkwasser Hausanschlüsse neu                   Privat 8150.95300.002
46.000 € 
30.000 €
62.000 €
Trinkwasser Hausanschlüsse neu                  öffentlich 8150.95300.001
67.000 €
125.000 €
46.500 €
Rohrnetzunterhalt                             Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber / Hydranten / WRB
Öffentlich 8150.51500
 312.000 €
192.000 €
174.000 €
Rohrnetzunterhalt                             Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber / Hydranten / WRB
Privat 8150.63610
32.000 €
27.000 €
61.000 €
Gesamt
457.000 €
374.000 €
343.500 €




Beispielsweise wurden dabei folgende Maßnahmen ausgeführt(Gemeinde)
Baumaßnahmen
2020
2021
Trinkwasser Hausanschlüsse incl. Asphalt / Defekte Schieber/Hydranten
21
26
Wasserrohrbrüche incl. Asphalt
6
17

Im Haushaltsjahr 2023 werden ca. 350.000,00 € hierfür vorgesehen, bis zu dieser Summe ist mit der Vergabe von Leistungen zu rechnen. Ein Anspruch zur vollständigen Vergabe der bereitgestellten Mittel besteht nicht. Die freigegebene Summe darf in keinem Fall überschritten werden, vor Beginn der Arbeiten sind die Kosten für den jeweiligen Bauabschnitt vom AN zu ermitteln.

Einzelrechnungen dürfen den Betrag von 15.000,00 € nicht überschreiten, die Kosten für jede Einzelbaumaßnahme sind vor Beginn der Arbeiten dem AG mitzuteilen.

Zum Leitungsverzeichnis

Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für den obigen Zeitraum.

Die VOB, sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien in ihren gültigen Fassungen, und die Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen, sind Ausschreibungsbestandteil.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise zu. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung (Jahres-LV Wasser 2023) durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 350.000,- € brutto bewegt (zuzüglich max. 10 %), wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr