Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 7.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 14.10.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 eingeleitet (Änderungsbeschluss). Die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 wurden vom Gemeinderat am 07.04.2022 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde auch die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 07.04.2022, in der Zeit vom 13. April 2022 bis einschließlich 13. Mai 2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 08.04.2022 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt sowie im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 entsprechend berücksichtigt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C), wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 02.06.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22. August 2022 bis einschließlich 23. September 2022 durch Offenlage der Entwurfsunterlagen in der Gemeindeverwaltung Geltendorf und einer Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 17.08.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die in diesem Zusammenhang eingegangenen Stellungnahmen müssen nun wieder vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden.
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen bzw. Hinweisen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim, Sachgebiet Straßenverwaltung und -unterhaltung
  • Regionaler Planungsverband München
  • LEW Verteilnetz GmbH, Netzbetrieb Zentral
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld
  • Gemeinde Eresing
Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein:
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisbauamt Tiefbau
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck
Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:
 ...1.1.        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
E-Mail vom 19.08.2022 

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aufgrund der Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 13.04.2022 wurde eine schalltechnische Untersuchung der Fa. Hils Consult vom 27.05.2022 vorgelegt.
Die schalltechnische Untersuchung wurde aus immissionsschutzfachlicher Sicht auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen.
Gegenüber der ursprünglichen Planung werden nunmehr keine Übungen "Gruppe im Löscheinsatz" mehr auf dem Feuerwehrgelände durchgeführt, sondern außerhalb. Die diese Übungen betreffenden Festsetzungen zum Immissionsschutz können deshalb entfallen. Die neuen Angaben zum Betriebsablauf und zu der neu geplanten Feuerwehrvereinshalle (siehe Kap. 5.2 Übungen/Tätigkeiten der Feuerwehr und des Vereins der schalltechnischen Untersuchung) werden nunmehr für die schalltechnische Untersuchung zu Grunde gelegt.
Der Gutachter kommt unter Berücksichtigung des Betriebsablaufes und der Emissionsansätze gem. Kap. 5.2 der schalltechnischen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass an den maßgeblichen Immissionsorten die nach der TA Lärm einschlägigen Immissionsrichtwerte von tagsüber 55 dB(A) um mindestens 13 dB(A) und von nachts 40 dB(A) um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden (siehe Tabelle 5 der schalltechnischen Untersuchung).
Das Spitzenpegelkriterium, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen, ist ebenfalls einzuhalten. Bedingt durch das Türen-Schlagen der PKW nach 22.00 Uhr wird jedoch das Spitzenpegelkriterium nachts am Immissionsort IO2 um 2 dB(A) überschritten (siehe Tabelle 6 der schalltechnischen Untersuchung). Als Lärmschutzmaßnahme ist als Festsetzung aufzunehmen, dass die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, nur auf den nördlichen Stellplätzen parken dürfen.
Die Geräusche durch die Zu- und Abfahrten zu und von dem Feuerwehrgelände auf dem öffentlichen Verkehrsweg sind gemäß 7.4 TA Lärm nicht zu berücksichtigen, da durch das Verkehrsaufkommen der Feuerwehr auf der öffentlichen Straße die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nicht überschritten werden (siehe Kap. 6.3 der schalltechnischen Untersuchung).
Somit werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf-Feuerwehrgerätehaus"- Erweiterung um Feuerwehrvereinshalle keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen und erheblichen Nachteilen durch Lärm in der Nachbarschaft verursacht, vorausgesetzt die o.g. Lärmschutzmaßnahme wird beachtet.
Seitens des Immissionsschutzes werden keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht, wenn die nachfolgende Festsetzung zum Immissionsschutz in den Bebauungsplan aufgenommen wird:
       Die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, dürfen nur auf den nördlichen Stellplätzen parken.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die Ausführungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Immissionssituation und zu den Ergebnissen der neuen schalltechnischen Untersuchung der Fa. Hils Consult vom 27.05.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zur Klarstellung wird im Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes unter Kapitel 2.8 eine textliche Festsetzung zum Immissionsschutz redaktionell ergänzt, dass die Nutzer der Stellplätze, die das Feuerwehrgelände nach 22.00 Uhr verlassen, nur auf den nördlichen Stellplätzen parken dürfen.

Abstimmungsergebnis

Ja                 15                

Nein               0        
...1.2.        Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Fürstenfeldbruck
E-Mail vom 22.08.2022

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Aus Sicht des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck bestehen keine Einwände.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass aus der umliegenden landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung auftretende Immissionen unentgeltlich zu dulden sind.
Fachliche Würdigung und Abwägung
Die im Plangebiet vorgesehene Nutzung (Feuerwehr etc.), ohne dauerhaften Aufenthalt von Menschen, weist kein besonderes Schutzbedürfnis im Hinblick auf landwirtschaftliche Emissionen auf. Zur Klarstellung wird in den textlichen Hinweisen zum Textteil (Teil B) der 1. Änderung des Bebauungsplanes ein Hinweis auf die Duldung landwirtschaftlicher Emissionen redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis

Ja               15        

Nein             0        
Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 ein.

Die aktualisierten Bebauungsplanunterlagen stehen beim Tagesordnungspunkt im RIS zur Verfügung.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. und 1.2.). 
  2. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 vorgebracht.
  4. Da die vorgenommenen redaktionellen Konkretisierungen und Klarstellungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr