Bebauungsplan "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus", Verz.-Nr. 1.30 - 1. Änderung - Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 06.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägungen TOP 11 1.1. und 11 1.2.) lediglich einige wenige redaktionelle Konkretisierungen und Klarstellungen an den Unterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden.
Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 in der Folge in Kraft.
Beschluss
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 06.10.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung mit Umweltbericht (Teil C) in der Fassung vom 06.10.2022 wird als Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus“, Verz. Nr. 1.30 gebilligt.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr