BP Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindlich seit 19.03.1996) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. und 2. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am südwestlichen Ortsrand von Wabern Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seitens eines Grundstückseigentümers in diesem Bereich wurde bei der Gemeinde nun eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich beantragt. Die für eine bauliche Nachverdichtung vorgesehenen Grundstücksflächen Flur Nrn. 1372/2 und 1372/8 liegen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes „Walleshausen - Wabern II“. Hier möchte die Grundstückseigentümerin ein weiteres Wohngebäude zu einer angemessenen Abrundung des vorhandenen Baubestandes errichten. Im Rahmen des gestellten Antrages hat die Antragstellerin der Gemeinde auch bereits eine Kostenübernahmeerklärung für die erforderlichen Planungsleistungen vorgelegt. 
Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Landsberg am Lech soll zur planungsrechtlichen Sicherung der beantragten wohnbaulichen Abrundung ein erneutes Änderungsverfahren zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 durchgeführt werden. Dieses Verfahren soll als 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 geführt werden. Nachdem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, soll das Bebauungsplanänderungsverfahren im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB durchgeführt werden, d.h. ohne Umweltbericht, ohne Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Zudem ist auch kein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da dieser nach Beendigung des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen ist.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 12.07.2022 behandelt.
Lageplan mit Umgriff Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07:

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 zuzüglich je einer Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 1372 und 1372/8 (Geltungsbereich siehe Anlage zum Beschluss) durchzuführen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch).
  2. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:50 Uhr