Bebauungsplan Walleshausen - Wabern II (Schmitterberg), 3. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.20 (rechtsverbindlich seit 19.03.1996) einschließlich der hierzu bereits rechtsverbindlichen 1. und 2. Änderung, hat die Gemeinde Geltendorf bereits vor Jahren am südwestlichen Ortsrand von Wabern Planungsrecht für eine dörfliche Wohnentwicklung geschaffen. Seitens eines Grundstückseigentümers in diesem Bereich wurde bei der Gemeinde nun eine bauliche Nachverdichtung in diesem Bereich beantragt. Die für eine bauliche Nachverdichtung vorgesehenen Grundstücksflächen Flur Nrn. 1372/2 und 1372/8 liegen am südlichen Rand des Bebauungsplangebietes. Hier möchte die Grundstückseigentümerin ein weiteres Wohngebäude zu einer angemessenen Abrundung des vorhandenen Baubestandes errichten.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der beantragten wohnbaulichen Abrundung ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 durchzuführen. Nachdem die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, soll dieses Bebauungsplanänderungsverfahren im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB durchgeführt werden, d.h. ohne Umweltbericht, ohne Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und nur in einem einstufigen Beteiligungsverfahren (nur Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da dieser nach Beendigung des Bebauungsplanänderungsverfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 und der Durchführung dieses Änderungsverfahrens im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13b BauGB hat der Gemeinderat bereits in der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2022 gefasst.
Zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro Arnold Consult AG die Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung) zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz.-Nr. 2.07 erarbeitet. Zu diesem Entwurf ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB durchzuführen.
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 18.04.2023 behandelt.
Textteil und Begründung stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Wabern II“, Verz. Nr. 2.07 in der Fassung vom 16.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C). 
  2. Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13b BauGB, durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr