Antrag auf Baugenehmigung: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur künftigen Nutzung als Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 142/2, Gemarkung Geltendorf - Landsberger Straße 4 - erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Dem Vorhaben wurde in der Sitzung des Grundstücks-, Verkehres- und Bauausschusses am 08.11.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am Bauantrag wurde Nichts geändert. Allerdings hat das Landratsamt Landsberg am Lech festgestellt, dass ein Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen des Bestandsgebäudes nach Norden benötigt wird, da sich das Abstandsflächenrecht im Vergleich zum damaligen Bauzeitpunkt geändert hat. Hier ist Art. 6 BayBO und die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf zu beachten. Sobald dieser vorliegt und das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung der Abstandsflächensatzung der Gemeinde erteilt ist, kann die Genehmigung erteilt werden.
Im damaligen Baugenehmigungsverfahren zum Bestandsbau im Jahr 1995 (Aktenzeichen A0527/95) wurden die Abstandsflächen nach Norden nach damaligem Recht bereits befreit.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf das Bauvorhaben „Landsberger Straße 4“, Fl.-Nr. 142/2 Gemarkung Geltendorf gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:56 Uhr