Hebesatzsatzung der Gemeinde Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der Grundsteuerreform und des Inkrafttretens des neuen Grundsteuergesetztes zum 01.01.2025 muss, um rechtskräftige Grundsteuerbescheide erheben zu können, im Jahre 2024 eine neue Hebesatzsatzung erlassen werden.
Gem. § 25 Abs. 4 Grundsteuergesetz dürfen die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B nicht unterschiedlich hoch festgesetzt sein. Hierauf wurde die Gemeinde durch die Rechtsaufsichtsbehörde hingewiesen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.04.2024 folgende Hebesätze fest:
1.
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Grundsteuer
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- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
340 v.H.
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2.
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Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
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Nachdem nunmehr seitens des Finanzamtes der Neuerlass der Messsteuerbescheide zu großen Teilen abgeschlossen ist, wird der aktuelle Stand vorgestellt. Aufgrund dieser Vorstellung und der Haushaltssituation soll nunmehr die neue Realsteuer-Hebesatzsatzung erlassen werden.
Der TOP wurde ausführlich im Finanzausschuss vorberaten. Dem Tagesordnungspunkt ist im RIS die Präsentation aus dem Finanzausschuss beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt folgende Realsteuer-Hebesatzsatzung.
Gemeinde Geltendorf
Landkreis Landsberg am Lech
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze
der Gemeinde Geltendorf
(Hebesatzsatzung - HS)
vom 07.11.2024
Die Gemeinde Geltendorf erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes folgende Satzung:
§ 1
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
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Grundsteuer
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- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
340 v.H.
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2.
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Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
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340 v.H.
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§ 2
- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. März 2016 außer Kraft.
Geltendorf, den xx.xx.2024
Robert Sedlmayr
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
Datenstand vom 24.01.2025 17:52 Uhr