Hebesatzsatzung der Gemeinde Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanzausschuss-Sitzung, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 18.04.2024 ö beschließend 5
Finanzausschuss (Gemeinde Geltendorf) Finanzausschuss-Sitzung 19.11.2024 ö beratend 3
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.11.2024 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Grundsteuerreform und des Inkrafttretens des neuen Grundsteuergesetztes zum 01.01.2025 muss, um rechtskräftige Grundsteuerbescheide erheben zu können, im Jahre 2024 eine neue Hebesatzsatzung erlassen werden.
Gem. § 25 Abs. 4 Grundsteuergesetz dürfen die Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B nicht unterschiedlich hoch festgesetzt sein. Hierauf wurde die Gemeinde durch die Rechtsaufsichtsbehörde hingewiesen. 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.04.2024 folgende Hebesätze fest:
1.
Grundsteuer


  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 
340 v.H.

340 v.H.
2.
Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
340 v.H.
Nachdem nunmehr seitens des Finanzamtes der Neuerlass der Messsteuerbescheide zu großen Teilen abgeschlossen ist, wird der aktuelle Stand vorgestellt. Aufgrund dieser Vorstellung und der Haushaltssituation soll nunmehr die neue Realsteuer-Hebesatzsatzung erlassen werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: 
Der Gemeinderat erlässt folgende Realsteuer-Hebesatzsatzung.
Gemeinde Geltendorf
Landkreis Landsberg am Lech
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze
der Gemeinde Geltendorf
(Hebesatzsatzung - HS)
vom 07.11.2024
Die Gemeinde Geltendorf erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 18 des Kommunal­abgaben­gesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes folgende Satzung:
§ 1
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer


  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 
340 v.H.
340 v.H.

2.

Gewerbesteuer Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre

340 v.H.
§ 2
  1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

  1. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. März 2016 außer Kraft.


Geltendorf, den xx.xx.2024

                                               
Robert Sedlmayr
Erster Bürgermeister        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.01.2025 15:47 Uhr