Bebauungsplan Geltendorf - Riedgasse - Verz-.Nr. 1.21 - 5. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.02.2025

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Die Ergebnisse der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägungen Pkt. 5.1.1. bis 5.1.11.) wurden bei der Ausarbeitung der Unterlagen (Planzeichnung, Textteil, Begründung) zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21 entsprechend berücksichtigt. Nach dessen Billigung durch den Gemeinderat muss anschließend das Verfahren zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB) sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB) nach den Vorgaben des geltenden Baugesetzbuches (BauGB) zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21 durchgeführt werden.
Die im Rahmen dieser Verfahren eingehenden Stellungnahmen müssen dann vom Gemeinderat wieder entsprechend behandelt und gewürdigt werden.
Die Entwurfsunterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Riedgasse“, Verz. Nr. 1.21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 27.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 10:55 Uhr