Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird die Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11 a. Der ursprüngliche Bauantrag wurde 2019 im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.1.05. „Geltendorf – Schulstraße I“
Grundfläche Haus: 204,70 m²
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Grundflächenzahl: 0,26
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Grundfläche Haus + Terrasse: 232,03 m²
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Grundflächenzahl: 0,29
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Grundfläche Haus, Terrasse, Garage, Stellplätze, Zufahrt: 449,85 m²
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Grundflächenzahl: 0,56
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Die erforderliche Anzahl der Stellplätze gem. der gemeindlichen Satzung wird eingehalten.
Es wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt, diese betrifft Punkt 8.5 des Bebauungsplanes. Die Garagen sind länger als das Garagenbaufenster (maximale Länge der Grenzbebauung beträgt 8m) und liegen teilweise außerhalb des Baufensters.
1. Garage West 9,00 m x 3,50 m = 31,50 m²
2. Garage Ost 9,00 m x 3,63 m = 32,63 m²
Die Begründung für die Befreiung weshalb die Garagen länger und schmäler errichtet wurden, ist das die Garagen/Carports somit dem Wohngebäude weniger Licht nehmen.
Für das Bauvorhaben wurde am 01.08.2019 eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt um den Bau nach den Wünschen verwirklichen zu können. (6. Änderung des Bebauungsplans „Geltendorf – Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05)
Aus Sicht der Gemeinde sollte das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Es sind die Grundzüge der Planung nach §31 Abs. 2 BauGB berührt. Die Abweichung zu den Festsetzungen sind zu deutlich, als dass eine Befreiung möglich ist.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11a gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB versagt, da die Grundzüge der Planung berührt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.01.2025 15:19 Uhr