Tekturantrag Am Schlagberg 11a, Fl. Nr. 1674/1, Gemarkung Geltendorf, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports - erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.1.05.  „Geltendorf – Schulstraße I“. Für das Grundstück wurde am 01.08.2019 eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt, um den Bau nach den Wünschen verwirklichen zu können (6. Änderung des Bebauungsplans „Geltendorf – Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05).
In der Sitzung am 19.11.2024 wurde dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen versagt, da aus Sicht der Verwaltung, durch die beantragte Überschreitung der Garagenbaufenster die Grundzüge der Planung berührt sind.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat im Zuge der Prüfung des vorliegenden Antrags festgestellt, dass in der Vergangenheit bereits Befreiungen hinsichtlich der festgesetzten Länge der Grenzbebauung und Überschreitungen der Baugrenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für andere Grundstücke erteilt wurden und als Präzedenz dienen.
Beispiele hierzu sind die Fl.Nr. 1667/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 19 und Fl.Nr. 1665 Gemarkung Geltendorf, Am Graben 4.
Das Landratsamt Landsberg am Lech empfiehlt der Gemeinde Geltendorf daher, aufgrund der oben genannten Bezugsfälle einer Befreiung hinsichtlich des Punkt 8.5 des Bebauungsplanes zu erteilen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carports“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1674/1 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 11a gem. Art. 65 BayBO erneut behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung hinsichtlich Punkt 8.5 des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr