Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" der Gemeinde Türkenfeld, erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und Unterrichtung über die erneute öffentliche Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 10.12.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“.
Mit der Aufstellung der Satzung, über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 132 (tlw.) sowie 132/2 (Gemarkung Zankenhausen), soll am östlichen Ortsrand von Zankenhausen ein städtebaulicher und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand gewährleistet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung der Einbeziehungs­satzung der Gemeinde Türkenfeld.  

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße – Zankenhausen“ der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 14:43 Uhr