Dauerhafte Verkehrsrechtliche Anordnung einer Parkverbotszone in der Rosenstraße gegenüber der Sackgasse Nelkenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 11.03.2025 ö beratend 3.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö beschließend 9.3

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Parkverbotszone §12 StVO (eingeschränktes Halteverbot) für die Ortsstraße „Rosenstraße“ im Ortsteil Walleshausen.
Grund hierfür ist, dass bei Beparkung oftmals die Restmindestbreite von 3 Metern nicht einbehalten werden kann. Müllfahrzeuge, Winterfahrzeuge können deshalb nicht in die anliegende Sackgasse Nelkenstraße abbiegen.
Gespräche hierzu haben bereits mit der Polizei stattgefunden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Schaffung einer Parkverbotszone in der Rosenstraße in Walleshausen gegenüber der Sackgasse Nelkenweg behandelt. Die Zustimmung für die dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung wird erteilt und die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung der dauerhaften verkehrsrechtlichen Anordnung beauftragt. Anschließend wird die Verwaltung ermächtigt, die entsprechende Beschilderung durch den Bauhof durchführen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2025 16:02 Uhr