Antrag Feuerwehrverein Geltendorf: Zuschuss zum Bau Feuerwehr-Stadel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 08.02.2021 bittet der Feuerwehrverein um einen Investitionskostenzuschuss für 2021 entsprechend der Nr. 3.2.3. Förderrichtlinien.

Der Zuschuss wird beantragt für den Neubau eines Vereins-Stadels in Geltendorf. Es wird im Antrag darum gebeten, die in den Förderrichtlinien genannte Höchstgrenze von 5.000,- € nicht anzuwenden, da auch in der Vergangenheit davon abgewichen wurde.

Konkret beantragt der Feuerwehrverein einen Zuschuss in Höhe von 39.223,79 €. Ohne Zustimmung kann der Verein den neuen Stadel nicht realisieren.

Die beigefügten Förderrichtlinien enthalten folgenden Passus bezüglich Investitionsmaßnahmen:

Entsprechend der Richtlinien (Nr. 5. d) hätte der Antrag bis 30.11.2020 gestellt werden müssen.

Die Richtlinien haben keine bindende Wirkung. Im Rahmen der Entscheidung sollte jedoch bedacht werden, dass im Falle einer Zustimmung ähnliche Anträge anderer Vereine ebenfalls unter gleichen Gesichtspunkten bewertet werden müssen und ggf. ein Präzedenzfall geschaffen wird.

Die beschlossenen und geleisteten Förderungen für Investitionen an Vereine seit 2017 können der beiliegenden Übersicht entnommen werden.

Die Finanzierung für den Neubau Stadel stellt sich wie folgt dar:

Investitionskosten gesamt        166.076,46 €

Davon sollten von der Gemeinde übernommen werden:

Kosten Änderung Bebauungsplan        8.273,48 €
Zusatzkosten Stützwand Rückseite        27.057,03 €
Zuschuss entsprechend Förderrichtlinien        39.223,79 €
Zuschuss in Höhe des Wertes des alten Stadels am Schönauer Ring        75.927,90 €
GESAMT        150.048,22 €

Bei Zustimmung zum Förderantrag ist der Beschluss vom 07.11.2019 aufzuheben. Damals wurde beschlossen:

„Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Feuerwehrstadels auf dem gemeindlichen Grundstück Schönauer Ring 28a Flurnummer 1037/1 zu einem Bruttopreis von 80.000,00 € im Jahr 2020 dem Grunde nach zu.

Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden, nachdem für die Neuplanung eines Lagergebäudes am Feuerwehrhaus an der Türkenfelder Straße das Baugenehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Eine gemeindliche Beteiligung am Neubau erfolgt nicht.
Sofern beim damaligen Bau ein Zuschuss gewährt wurde, wird dieser beim Ankaufspreis abgezogen.“

Grundlage für den Beschluss vom 07.11.2019 war ein Wertgutachten, das einen Restwert des alten Stadels am Schönauer Ring von 80.180,32 Euro brutto festgestellt hat. Im Nachgang wurde festgestellt, dass beim Bau des Stadels am Schönauer Ring in 1999 ein gemeindlicher Zuschuss in Höhe von 4.252,42 Euro gewährt wurde. Daher wurde in der obigen Übersicht ein Betrag von 75.927,90 € (80.180,32 € – 4.252,42 €) angesetzt. Der alte Stadel am Schönauer Ring ist in einem tadellosen Zustand und aufgrund der unmittelbaren Nähe prädestiniert für die Nutzung durch Wasserversorgung und Bauhof.

Bei Bau des Stadels am Schönauer Ring wurde der überwiegende Teil der Arbeiten durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder erbracht.

Die Vermögensverhältnisse des Vereins werden in der Sitzung dargestellt. Vom Feuerwehrverein ist eine Beteiligung mit Eigenmittel bis zu 15.000,- € beschlossen wurden.

Sofern dem Antrag zugestimmt wird, wird folgender Beschlussvorschlag empfohlen:

Beschluss 1

Ernst Haslauer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass ein Wertgutachten von einem Sachverständigen eingeholt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Der Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2019 wird aufgehoben.

Für die Überlassung des bisherigen Feuerwehrstadels wird eine Ablöse in Höhe von maximal 122.000,00 € (Zeitwert des Gebäudes) gewährt. Der Eigenanteil des Feuerwehrvereins muss mindestens 15.000,00 € betragen

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Übernahme der Kosten für die Bebauungsplanänderung. Weiter trägt die Gemeinde die Zusatzkosten, die für die Ausführung der Wand der Rückseite des Stadls als Stützwand im Zusammenhang mit der Gestaltung des Außenbereichs anfallen. Die Mehrkosten sind plausibel nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr