Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 7
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Um die Versorgung der Bevölkerung in der Gemeinde Geltendorf sicherzustellen, ist die Anschaffung eines Notstromaggregates notwendig. Das Notstromaggregat soll grundsätzlich für die neue Aufbereitungsanlage und in Zukunft auch beim neuen Brunnen eingesetzt werden.

Es wurden von drei Firmen entsprechende Angebote eingeholt. 

Nach Prüfung ergab sich folgendes:

Rang
Firma
Angebotssumme geprüft (brutto)
1
POLYMA Energiesystem GmbH, Kassel
87.828,25 €
2
Xxx
96.520,90 €
3
Xxx
99.561,64 €

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Auftragsvergabe an die Fa. POLYMA Energiesystem GmbH.

Aktuelle Ergänzung:

Argumentation / Bedarf Notstromaggregat
Entsprechend der Notfallversorgungsplanung für die Trinkwasserversorgung, sind Kommunen nach § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz(WHG) verpflichtet, die Bereitstellung von Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität und in der erforderlichen Menge und unter entsprechendem Druck zur Verfügung zu stellen.(DIN 2000, DVGW W 400-3) - Für ortsfeste Kleinanlagen gelten die Vorgaben der DIN 2001-1. Hier ist eine Wasserabgabe in Höhe von 150 Litern pro Person und Tag benannt.
Nach einer Fachinformation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die UNI München(Bundeswehr) das Dokument SICHERHEIT der TRINKWASSERVERSORGUNG erstellt. Dabei wird darauf eingegangen, dass durch verschiedene Szenarien, darunter auch Stromausfall des Versorgers oder Teile des Gemeindenetzes, durch die Kommune Vorsorge zu tragen und die Versorgung sicherzustellen sei.

Stromausfall wegen:
Eisregen, Unwetter/Sturm, Hochwasser, IT-Ausfall, Pandemie, Erdbeben, Verteidigungsfall

Angebote Notstromaggregat

Anbieter                POLYMA                              2                                3
Nennleistung                100 kVA                        100 kVA                   100 kVA
Cos φ                        0,8                                0,8                           0,8
Wirkleistung                80 KW                                80 KW                           80 KW
Fahrwerk                Tandem -Achse                Tandem-Achse           1-Achser
Preis netto                  73.805,25 €                        81.110,00 €                   85.829,00 €                

Nachtrag vom 21.10.2020

Im Rahmen des Konjunkturpaketes des Bundes wird unter anderem auch die Anschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung mit 50 % gefördert. Ein entsprechender Antrag ist diese Woche beim Landesamt für Umwelt gestellt wurden. Die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme wird nach Eingang der Anträge vergeben.

Die Finanzierung erfolgt nach abschließender Prüfung der Maßnahmen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe durch eine entsprechende Mittelzuweisung. Damit einhergehend ist ein Verpflichtungsbescheid, welcher durch die zuständige § 26 - Behörde (nach WasSG, in Verbindung mit § 49 ZustV) erlassen wird.

Für 2020 sind die Mittel bereits ausgeschöpft, für 2021 stehen aktuell noch Mittel zur Verfügung. Ob wir eine Förderzusage erhalten, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Entscheidung unseres Förderantrages sollte jedoch abgewartet werden.

Der Beschluss wurde daher umformuliert.

Nachtrag vom 04.03.2021

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zur Beschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung entsprechend des Bedarfes beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu stellen.

Die LFU Bayern unterstützt diese Investition mit 36.900,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021.
(Siehe Anlage)

Die Kosten für das Notstromaggregat liegen bei 73.805,25 €. 

Das Aggregat muss folgende Kriterien erfüllen:

       Nennleistung 100 KW
       Wirkleistung(Cos φ 0.8)  80 KW
       Spitzenlast (+10%)
       Nennspannung 400/230 V
       Auf Fahrgestell(Alu oder verzinkt, Kurbelstützen)
       Anhängerkupplung für verschiedene Fahrzeuge
       Anhänger nach StVZO
       Kühlanlage
       Schalldämmhaube
       Schallpegel max. 70 dB(A)
       Abgasanlage(Katalysator/Partikelfilter)
       Flutlichtanlage(9 m Mast, Lichtkreuz, elektr. dreh- u. schwenkbar)
       Tankanlage für min. 10 std Betrieb
       Drehstrom-Generator(synchron) nach VDE 0530
       Schaltanlage/Steuerung
       Batterieladegerät(Fremdeinspeisung möglich)
       Kabeltrommel(Motor, Fußtaster, 10 m Einspeisekabel)
       Isolationsüberwachung(Netzumschaltung)
       Feuerlöscher, Verkehrssicherung(Leitkegel 50 cm)

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Beschaffung des Notstromaggregats durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 73.805,25 € netto (zuzüglich max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.
Die Kosten sind im Haushaltansatz einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr