Um die Versorgung der Bevölkerung in der Gemeinde Geltendorf sicherzustellen, ist die Anschaffung eines Notstromaggregates notwendig. Das Notstromaggregat soll grundsätzlich für die neue Aufbereitungsanlage und in Zukunft auch beim neuen Brunnen eingesetzt werden.
Es wurden von drei Firmen entsprechende Angebote eingeholt.
Nach Prüfung ergab sich folgendes:
Rang
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Firma
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Angebotssumme geprüft (brutto)
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1
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POLYMA Energiesystem GmbH, Kassel
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87.828,25 €
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2
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Xxx
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96.520,90 €
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3
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Xxx
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99.561,64 €
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Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Auftragsvergabe an die Fa. POLYMA Energiesystem GmbH.
Aktuelle Ergänzung:
Argumentation / Bedarf Notstromaggregat
Entsprechend der Notfallversorgungsplanung für die Trinkwasserversorgung, sind Kommunen nach § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz(WHG) verpflichtet, die Bereitstellung von Trinkwasser in hygienisch einwandfreier Qualität und in der erforderlichen Menge und unter entsprechendem Druck zur Verfügung zu stellen.(DIN 2000, DVGW W 400-3) - Für ortsfeste Kleinanlagen gelten die Vorgaben der DIN 2001-1. Hier ist eine Wasserabgabe in Höhe von 150 Litern pro Person und Tag benannt.
Nach einer Fachinformation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat die UNI München(Bundeswehr) das Dokument SICHERHEIT der TRINKWASSERVERSORGUNG erstellt. Dabei wird darauf eingegangen, dass durch verschiedene Szenarien, darunter auch Stromausfall des Versorgers oder Teile des Gemeindenetzes, durch die Kommune Vorsorge zu tragen und die Versorgung sicherzustellen sei.
Stromausfall wegen:
Eisregen, Unwetter/Sturm, Hochwasser, IT-Ausfall, Pandemie, Erdbeben, Verteidigungsfall
Angebote Notstromaggregat
Anbieter POLYMA 2 3
Nennleistung 100 kVA 100 kVA 100 kVA
Cos φ 0,8 0,8 0,8
Wirkleistung 80 KW 80 KW 80 KW
Fahrwerk Tandem -Achse Tandem-Achse 1-Achser
Preis netto 73.805,25 € 81.110,00 € 85.829,00 €
Nachtrag vom 21.10.2020
Im Rahmen des Konjunkturpaketes des Bundes wird unter anderem auch die Anschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung mit 50 % gefördert. Ein entsprechender Antrag ist diese Woche beim Landesamt für Umwelt gestellt wurden. Die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme wird nach Eingang der Anträge vergeben.
Die Finanzierung erfolgt nach abschließender Prüfung der Maßnahmen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe durch eine entsprechende Mittelzuweisung. Damit einhergehend ist ein Verpflichtungsbescheid, welcher durch die zuständige § 26 - Behörde (nach WasSG, in Verbindung mit § 49 ZustV) erlassen wird.
Für 2020 sind die Mittel bereits ausgeschöpft, für 2021 stehen aktuell noch Mittel zur Verfügung. Ob wir eine Förderzusage erhalten, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Entscheidung unseres Förderantrages sollte jedoch abgewartet werden.
Der Beschluss wurde daher umformuliert.
Nachtrag vom 04.03.2021
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zur Beschaffung eines Notstromaggregates für die Wasserversorgung entsprechend des Bedarfes beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu stellen.
Die LFU Bayern unterstützt diese Investition mit 36.900,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021.
(Siehe Anlage)
Die Kosten für das Notstromaggregat liegen bei 73.805,25 €.
Das Aggregat muss folgende Kriterien erfüllen:
• Nennleistung 100 KW
• Wirkleistung(Cos φ 0.8) 80 KW
• Spitzenlast (+10%)
• Nennspannung 400/230 V
• Auf Fahrgestell(Alu oder verzinkt, Kurbelstützen)
• Anhängerkupplung für verschiedene Fahrzeuge
• Anhänger nach StVZO
• Kühlanlage
• Schalldämmhaube
• Schallpegel max. 70 dB(A)
• Abgasanlage(Katalysator/Partikelfilter)
• Flutlichtanlage(9 m Mast, Lichtkreuz, elektr. dreh- u. schwenkbar)
• Tankanlage für min. 10 std Betrieb
• Drehstrom-Generator(synchron) nach VDE 0530
• Schaltanlage/Steuerung
• Batterieladegerät(Fremdeinspeisung möglich)
• Kabeltrommel(Motor, Fußtaster, 10 m Einspeisekabel)
• Isolationsüberwachung(Netzumschaltung)
• Feuerlöscher, Verkehrssicherung(Leitkegel 50 cm)