Beschaffung eines Notstromaggregates für die neue Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung Geltendorf - erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 04.03.2021 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.07.2021 ö beschließend 7
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Nach Beschluss vom 04.03.2021 wurde die Ausschreibung an die Anbieter vorbereitet.

Es wurden wie bereits bekannt Fördergelder bewilligt.

Während der Beschaffungsmaßnahme erhielten wir von der Förderstelle LFU am 08.06.2021 folgende Information:

Aufgrund der Forderung des Bundesrechnungshofes über den kassenwirksamen Mittelabfluss im Bewilligungsjahr (hier: Haushaltsjahr 2021) werden Sie hiermit über den Kassenschluss 2021 informiert. Damit Ihnen die entsprechenden Fördermittel durch die Bundeskasse Weiden ausgezahlt werden können, bitten wir Sie, die Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen und uns die Rechnungen per E-Mail bis spätestens zum 30.11.2021 an o. g. E-Mail Adresse und in cc an Gerd.Haag@lfu.bayern.de zu übersenden. Als Grundlage für die Rechnungsstellung benötigen wir – neben Ihrer Rechnung – die Schlussrechnung(en) der ausführenden Firma/Firmen, die von Ihnen mittels Prüf- und Feststellungsvermerk (mit Stempel) zu versehen sind. Hinweis: Bei Übersendung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt kann eine Auszahlung der Fördermittel vermutlich nicht mehr stattfinden, da diese nach derzeitigem Kenntnisstand zum 31.12.2021 verfallen und nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nach Beschluss vom 04.03.2021 (KW 9) – können wir bei min. Lieferzeit von 40 Kalenderwochen diesen Termin nicht einhalten. Früheste Lieferung in der KW 49/50 Mitte Dezember. Es wurde in der Kommunikation mit der LFU beantragt diesen Termin 30.11.2021 zu verlängern, was nicht möglich ist.
 

Beschluss

Am Beschluss vom 04.03.2021 wird in Kenntnis des Schreibens der LFU vom 03.02.2021 festgehalten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Beschaffung des Notstromaggregats durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 73.805,25 € netto (zuzüglich max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.09.2021 10:05 Uhr