Isolierte Befreiung zur Teilung der Fl.-Nr. 1601/8, Gem. Geltendorf, Drosselweg 8
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Beantragt wird eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – nördlicher Teil“ (Verz.-Nr. 1.02) Ziffer 4.3 Mindestgrundstücksgröße:
Der Antragsteller möchte sein Grundstück teilen lassen, nach Teilung soll das Grundstück 490 m² groß sein, im Bebauungsplan sind jedoch mindestens 500 m² vorgeschrieben.
Eine Abweichung der Ziffer 4.3 des Bebauungsplanes um 10 m² berührt die Grundzüge der Planung nicht. Da ohnehin der gesamte Umgriff von Geltendorf Süd (südlicher Teil und nördlicher Teil) gegenwärtig überplant wird, um eine Nachverdichtung zu erzielen – folglich auch die Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße – schlägt die Verwaltung vor, diesem Befreiungsantrag zuzustimmen.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich Mindestgrundstücksgrösse Ziffer 4.3 des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“ Verz.-Nr. 1.02 behandelt und stimmt diesem für das Grundstück Fl.-Nr. 1601/8, Gem. Geltendorf, Drosselweg 8, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr