Neuer Kinderspielplatz: Isolierte Befreiung zur Einfriedung vom Bebauungsplan "Am Metzengrasgraben", Verz.-Nr. 1.19 auf Fl.-Nr. 1686 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 20.07.2021 ö beschließend 3.2

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Neubaus „Haus für Kinder“ auf Flurstück 1688 Gemarkung Geltendorf, Am Sportplatz musste der Kinderspielplatz weichen. Dieser wurde auf einer Teilfläche des Flurstücks 1686 Gemarkung Geltendorf aufgestellt, zwischen dem Bürgerhaus und dem Metzgrasgraben.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 beschlossen, den neu erstellten Kinderspielplatz zum Schutze der Kinder mit einem Stabmattenzauen mit 1m Höhe an der Ost-, Süd- und Westseite zu umzäunen.

Für die Umsetzung bedarf es jedoch einer isolierten Befreiung, da der Kinderspielplatz im Umgriff des Bebauungsplanes „Am Metzengrasgraben“, Verz.Nr. 1.19 liegt. Unter Ziffer 7 wird festgesetzt, dass Einfriedungen nicht zulässig sind.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der isolierten Befreiung zu Ziffer 7 des Bebauungsplanes „Am Metzengrasgraben“, Verz.Nr. 1.19 für die Errichtung eines Stabmattenzauns in Höhe von 1m gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr