Schülerbeförderung 2021 - 2023 inkl. Verlängerungsoption bis 2025 - Vergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 29.07.2021 ö informativ 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.09.2021 ö informativ 7
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 9
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 11.08.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat fasste am 17.06.2021 folgenden Beschluss:

Der Beschluss vom 29.04.2021, TOP 5 wird hiermit aufgehoben. 

Der Gemeinderat genehmigt die Durchführung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung der Schülerbeförderung (Zeitraum September 2021 bis August 2023 inkl. zweimaliger einseitiger Verlängerungsoption seitens der Gemeinde Geltendorf bis längstens August 2025) an den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland wie folgt: 

km-Pauschale mit zwei Busse
Laufzeit:        2 Jahre (01.09.2021-30.08.2023)
Verlängerungsmöglichkeit:        zwei Mal (01.09.2023-30.08.2025)

Sofern das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 242.162,40 € brutto für zwei Jahre bzw. 509.146,45 € brutto inkl. des Verlängerungszeitraums (somit 4 Jahre) liegt, (zuzüglich maximal 10 %) wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen. Über die Vergabe ist der Gemeinderat zu informieren.




Am 16.07.2021 erfolgte die Eröffnung der eingegangenen Angebote. Es wurden „X“ Angebote abgegeben (Anzahl der angegebenen Angebote darf im gegenwärtigen Stadium nicht veröffentlicht werden).

Aktuell liegen nur die ungeprüften Summen vor. 

Eine genaue Vergabesumme kann heute nicht genannt werden, da die Prüfung noch läuft. Das Kommunale Dienstleistungszentrum KDZ Oberland in Bad Tölz ist derzeit wegen einem Komplettumbau der EDV-Anlage nicht arbeitsfähig. Es wird damit gerechnet, dass ab Montag, 2.8.2021, wieder auf die EDV-Anwendungen zurückgegriffen werden kann. 

Das genaue Ergebnis wird nach dessen Vorlage dem Gemeinderat mitgeteilt. Sofern die Ausschreibung ein Ergebnis von mehr als 10 % über der Kostenschätzung ergibt, wird der Sachverhalt dem Gemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt. Es kann unter Umständen sein, dass hierfür eine außerordentliche Sitzung einberufen werden muss. 

Beschluss

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2021 11:06 Uhr