Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 6

Sachverhalt

In den letzten Jahren sind die Kosten in den Kindergärten und in der Kinderkrippe deutlich angestiegen. Dies liegt unter anderem an der Ausweitung der gesetzlichen Betreuungsansprüche und dem damit verbundenen Anstieg der Personalkosten. Die Sachkosten sind ebenfalls laufend ansteigend. In diesem Jahr werden sich die Preissteigerungen, u.a. steigende Energiekosten, deutlich bemerkbar machen. Die Einnahmeseite hat dagegen stagniert. Die staatlichen Zuschüsse blieben trotz dieser Kostenentwicklung unverändert. Die Kindergartengebühren wurden in den letzten Jahren nur gering erhöht (siehe unten, aktueller Status). Die rasante Kostenentwicklung konnte damit aber nicht ausgleichen werden. Die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der letzten Jahre wird nachfolgend als Kurzübersicht und in den Anlagen detailliert dargestellt. 
Diese Entwicklung hat einige Nachbareinrichtungen bereits veranlasst, die Kindergarten- bzw. Kinderkrippengebühren deutlich anzupassen. Die Vergleichszahlen regionaler Einrichtungen, die eine Anpassung bereits vorgenommen haben, sind aus den Anlagen zu entnehmen.
Hinweis zum Defizit:
Das aufgezeigte Defizit ist der „reine“ kommunale Anteil nach Abzug aller staatlichen Förderungen!

Nachfolgend die aktuellen Gebühren im Kindergarten und in der Kinderkrippe sowie jeweils der Vorschlag der Verwaltung über die neuen Gebühren. 

*In der neuen Gebühr ist das Spielgeld enthalten. Brotzeit und Mittagessen wird je nach Nutzung wie bisher separat verrechnet.
Die Gebührenanpassung hat bei gleichbleibender Kinderanzahl und gleichen Buchungszeiten eine Erhöhung der Einnahmen um ca. 190.000 EUR zur Folge. (Einer Gebührenanpassung könnte eine Verringerung der Buchungszeiten folgen (bedarfsgerechtere Buchungszeiten). Somit würde Einnahmeerhöhung geringer ausfallen. Gleichzeitig könnten sich verringerte Buchungszeiten positiv auf die nötigen Personalkapazitäten (stetiger Personalmangel) auswirken)

Unabhängig von einer einmaligen Gebührenanpassung erfolgt weiterhin (ab 2024) eine jährliche Gebührenanpassung in Höhe der prozentualen Steigerung der Tarifgehälter (entsprechend laufender Tarifabschlüsse) – siehe Beschlussfassung im Jahr 2014. 

Eine Diskussion in denen verschiedenste Gesichtspunkte durch Gemeinderatsmitglieder vorgebracht werden wird geführt. 

Beschluss

Eine Gebührenanpassung für die Kindergarten- und Krippeneinrichtungen wie vorgestellt wird zum 01.09.2023 (Neues Betreuungsjahr) durchgeführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert und GRM Isabell Steurer stimmten mit Nein.

Datenstand vom 25.05.2023 14:05 Uhr