Erlass der 1. Einbeziehungssatzung Strobenried "Ost"; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 beraten, soll für einen Teilbereich des Grundstückes mit der Flurnummer 395, Gemarkung Strobenried, eine Einbeziehungssatzung erlassen werden (Entwurfsplan wurde übersandt). Zielsetzung ist es, eine bereits durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried einzubeziehen. Auf der Fläche soll die Errichtung eines Wohnhauses ermöglicht werden, durch einzelne Festsetzungen soll sich das Vorhaben baulich in den vorhandenen Bestand einfügen, durch grünordnerische Festsetzungen soll der Ortsrand landschaftlich gefasst werden. Zudem soll die Erschließung von der Lindenstraße aus, über einzutragende Geh- Fahr- und Leitungsrechte, auch über die bereits bestehende Zufahrt Fl.Nr. 395/5, gesichert werden.
In die Satzung eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB „bauliche und technische Maßnahmen für erneuerbare Energien und KWK“ mitaufgenommen.
So eröffnet der § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB die Möglichkeit, Gebiete in Bebauungsplänen festzusetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Darunter können auch Festsetzungen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen im privaten Bereich fallen.
Beschluss:
In der Einbeziehungssatzung wird der nachstehender Passus mit aufgenommen.
Für die Dachflächen (Satteldächer) wird die Errichtung von Photovoltaik-Modulen verpflichtend. Bei Einfamilienhäusern wird eine Mindestfläche von 20 m² je Haus für Photovoltaik-Module festgesetzt. Damit kann der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Haushalts bilanziell durch eigene Photovoltaik-Module fast gedeckt werden (etwa 3.500 kWh).
Abstimmungsergebnis: 10 : 4
Anmerkung: Die GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert, GRM Peter Popfinger und Johan Hirschberger stimmten mit Nein.
Beschluss
Für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Strobenried (Teilflächen der Fl.Nrn. 395 - Umgriff siehe Planentwurf) wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt (Beschlussfassung vom 20.04.2021)
Der vorgestellte Entwurf in der Fassung vom 13.10.2021 wird gebilligt.
Die Einbeziehungssatzung ist gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Der GRM Oliver Eisert stimmte mit Nein.
Datenstand vom 13.01.2022 14:06 Uhr