Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nr. 50) für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.4

Sachverhalt

Wie in der vorhergehenden Tagesordnung behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen (19. Januar 2022 und 15. Februar 2022) die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-anlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet „Solarpark Klenau“ 
mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Solarpark Klenau“ umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 15, Gmkg. Klenau, Gemeinde Gerolsbach, und wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 901 (Teilfläche = Tf.), Gemarkung Unterweilenbach, Gemeinde Aresing
  • im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 901 (Tf.), Gemarkung Unterweilenbach, Gemeinde Aresing
  • im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 14, Gemarkung Klenau, Gemeinde Gerolsbach
  • im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 16, Gemarkung Klenau, Gemeinde Gerolsbach.

















Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,54 ha, hiervon sind ca. 5,35 ha für die Ausweisung als Sondergebiet vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr