Änderung der Zweckvereinbarung Kläranlagen rückwirkend zum 01.01.2014 - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/02. Sitzung Gemeinderat Aham 21.02.2017 ö beschließend 3

Protokoll / Bekanntgaben

Auf Basis der bestehenden Zweckvereinbarung (siehe Anlage) wurden unter anderem entstandene Personalkosten für die gegenseitige Unterstützung verrechnet.
Zum einen wurden der bei der Gemeinde Aham beschäftigte Mitarbeiter zu 100 % in die Abrechnung eingestellt, der bei der Gemeinde Schalkham angestellte Mitarbeiter zu 50 %.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Schalkham wurde hier von Seiten des 1. Bürgermeisters erklärt, dass er eine rückwirkende Änderung dieser Zweckvereinbarung wünscht, da der Schalkhamer Mitarbeiter seit dem 01.01.2014 nicht mehr für das gemeinschaftliche Projekt zur Verfügung stehen kann. Aus diesem Grund soll eine rückwirkende Änderung der Zweckvereinbarung zu Lasten der Gemeinde Schalkham erfolgen; mit Änderung der Zweckvereinbarung werden die Abrechnungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 überarbeitet und zu Gunsten der Gemeinde Aham bzw. der Gemeinde Gerzen neu erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Entwurf der Zweckvereinbarung laut Anlage zuzustimmen; die rückwirkende Abrechnung ist anschließend umgehend zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2017 07:23 Uhr