Bebauungsplan "Am Erlinger Bach" Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2017/08. Sitzung Gemeinderat Aham 05.09.2017 ö beschließend 2.1

Protokoll / Bekanntgaben

Aufgrund des in der Sitzung vom 26.07.2017 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Am Erlinger Bach“ fand am 31.08.2017 ein Gespräch mit den betroffenen Anliegern des Planungsgebietes statt.

Ebenso wurde der bisherige Planungsentwurf weiterentwickelt und auch ein Entwurf der textlichen Festsetzungen durch das Ingenieurbüro KomPlan angefertigt. Herr Bauer vom Ingenieurbüro erläutert dem Gemeinderat den Inhalt eingehend.

Da für die derzeit geplante Erschließung ein Überfahren der anliegenden Busbucht erforderlich ist, hat das Staatliche Bauamt Landshut empfohlen, die Bushaltestelle zu verlagern. Dies sei jedoch nicht zwingend erforderlich, so Herr Bauer, da anderenorts ein Überfahren einer Busbucht für eine Erschließung eines hinterliegenden Grundstückes durchaus üblich ist.

Die vorhandenen Grünflächen im Norden des geplanten Baugebietes könnten in das Ökokonto der Gemeinde eingegliedert werden, da für das Baugebiet selbst keine Ausgleichsflächen erforderlich sind, da dieses Baugebiet nach § 13 b Baugesetzbuch entwickelt wird.

Im Weiteren werden einzelne Festsetzungen zum Baugebiet besprochen wie die Festsetzung, dass nur eine Wohneinheit zugelassen wird, die Firsthöhe bei maximal 9 m liegt, es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt und die zulässigen Grundstücks-bzw. Geschossflächen auf 0,35 bzw. 0,5 festgesetzt werden sollten. Zwei Vollgeschosse werden zulässig sein wobei die Oberkante fertiger Fußboden im Erdgeschoss in Bezug gesetzt wird zum Straßenniveau der Staatsstraße 2083. Geländeveränderungen werden zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen hin nicht zulässig sein. Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung werden für anwendbar erklärt. Hinsichtlich der Einfriedungen besteht noch Beratungsbedarf; hier wäre die Höhe und das Material festzusetzen. Genauso verhält es sich mit der notwendigen Stellplatzregelung, die auf wenigstens 2 Stellplätze für eine Wohneinheit fixiert werden sollte.

Aus der Mitte des Gemeinderates, hier die Gemeinderatsmitglieder Rackerseder, Lang und Nadler wird eine weitere Planungsvariante gewünscht, die eine rückwärtige Erschließung aufweist. Die Wohnqualität wäre sicherlich besser, wenn die Erschließung über einen nördlichen Weg erfolgen würde. Die Fragen des Lärmschutzes zur Staatsstraße hin ließen sich leichter klären, wenn ein eventuell notwendiger Lärmschutz nicht entsprechend für die Zufahrten zu den Grundstücken von Süden her durchbrochen werden müsste.
Herr Bauer vom Ingenieurbüro Komplan wendet hierzu ein, dass die Erschließung über die Staatsstraße direkt einen enormen Kostenvorteil hätte und zudem unproblematisch sei, die entsprechenden Verkehrszahlen auf der Staatsstraße würden dies rechtfertigen. Gleichwohl könne ein passiver Lärmschutz umgesetzt werden, zum Beispiel mittels entsprechender Ausrichtung der Wohnräume und Schlafräume bzw. Einbau von Schallschutzfenstern.
Für einen aktiven Lärmschutz müsste jedenfalls ein immissionsschutztechnisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Klar ist auch, dass mit einem aktiven Lärmschutz (Lärmschutzmauer oder Lärmschutzwahl) das obere Stockwerk der Wohnhäuser nicht geschützt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“ vom 29.08.2017 hinsichtlich der Billigung noch zurückzustellen.
Das Planungsbüro Komplan wird beauftragt eine weitere Planungsvariante zu erstellen mit einer nördlichen Erschließungsstraße für die einzelnen Baugrundstücke. Diese ist zu gegebener Zeit im Rat parallel mit der jetzigen Variante erneut zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2017 08:25 Uhr