Errichtung einer Terrasse - Feldstraße 30 & 30a - Antrag auf isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2018/04. Sitzung Gemeinderat Aham 05.06.2018 ö beschließend 2.2

Protokoll / Bekanntgaben

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Aham Nord, dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung einer Terrasse mit teilweiser Überdachung

Fl. Nr. 1900/1, 1900/2, Gemarkung Loizenkirchen
Die Erschließung ist gesichert.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Terrassen verfahrensfrei möglich. Auf dem Baugrundstück ist jedoch der Bebauungsplan Gewerbegebiet Aham Nord gültig, welcher Baugrenzen festsetzt. Das geplante Vorhaben überschreitet mit 1,00 Meter Breite und der gesamten Länge von 20,13 Metern die Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Grundsätzlich ist auch die Errichtung von Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,00 Meter verfahrensfrei möglich. Das geplante Vorhaben weist exakt diese Maße auf, überschreitet jedoch mit 1,00 Meter Breite und der gesamten Länge von 10,00 Metern die Baugrenzen und benötigt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Vom betroffenen Grundstücksnachbarn liegt eine Stellungnahme vor. Diese wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Der darauf aufgeführte Bauplan für den Neubau einer Halle wurde im vergangenen Jahr im Bauamt vorgelegt, jedoch von der Antragstellerin wieder zurückgezogen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, zum o.g. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Aham Nord, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.07.2018 07:23 Uhr