Geschwindigkeitsbeschränkung - Gemeindeverbindungsstraße Engkofen-Neuhausen auf Höhe Heiglberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/02. Sitzung Gemeinderat Aham, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/02. Sitzung Gemeinderat Aham 26.02.2019 ö beschließend 4

Protokoll / Bekanntgaben

Im Rahmen der Verkehrsschau am 04.12.2018 wurde ebenfalls die Einmündung von der Straße von Heiglberg in die Gemeindeverbindungsstraße Engkofen-Neuhausen besichtigt.

Derzeit liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße bei 100 km/h.

Die Verkehrsteilnehmer welche von Heiglberg auf die Gemeindeverbindungsstraße einbiegen möchten, haben in Richtung Haag durch die Straßenführung und die geographischen Gegebenheiten des Geländes eine maximale Sicht von 110 Metern. Bei dieser Sichtweite ist nach der Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h empfohlen. Die Sichtweite in Richtung Engkofen ist nicht eingeschränkt.

Eine Verbesserung der Sichtweite in Richtung Haag durch einen Aus- bzw. Rückschnitt ist nicht möglich. Auch von Seiten der Polizeiinspektion Vilsbiburg wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Km/ für angebracht und zulässig erachtet. Andere, weniger einschneidende Maßnahmen für den Verkehrsteilnehmer, sind nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Gemeindeverbindungsstraße Engkofen-Neuhausen das Verkehrszeichen Tempo 70 (274-70) ca. 300 Meter vor der Einmündung nach Heiglberg, von Haag kommend, aufzustellen. Zur besseren Akzeptanz soll das Zusatzzeichen „gefährliche Ausfahrt“ angebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2019 17:24 Uhr