Gewinnung von Kies und Sand - Sommeraufeld, zwischen Sichartsreit und Ziegelstadel - Antrag auf Abgrabungsgenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2020/06. Sitzung Gemeinderat Aham 21.07.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, da es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll bzw. kann (§ 35 BauGB). Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Das 19.823 m² große Grundstück wurde bisher von der Zacher Tonabbau GmbH & Co. KG als Lehmgrube betrieben. Der Lehmabbau wurde 2020 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt.

Zur weiteren Entwicklung des Standortes ist auf der gesamten Grundstücksfläche die Gewinnung der unter den Decklehmen anstehenden Kiese beabsichtigt. Die Abgrabungsfläche beträgt 9.222 m² und die gesamte Betriebsfläche inkl. Außenkippe und Mutterbodenmieten 13.618 m². Die dort vorhandenen Kies-Sandgemische sind durch die günstige Kornverteilung und den hohen Quarzgehalt für den frostsicheren Unterbau von Bauwerksgründungen sehr geeignet. Die Betriebsdauer ist vom Kiesabsatz und der Verfüllrate der Kiesgrube abhängig, deren Umfang nicht absehbar ist. Die Laufzeit wird vorläufig mit 10 Jahren veranschlagt. Für Abraumarbeiten und Gewinnungsbetrieb werden Schubraupen, Bagger- und Radlader eingesetzt. Kies und Abraum wird über Nahdistanz mit Radladern befördert, über mittlere Strecken mit LKW’s. Für den Abtrag und die Förderung der empfindlichen Mutterboden- und Lößlehmschichten werden Kettenfahrzeuge mit geringen Bodendruck eingesetzt.

Die Sicherheitsabstände zu Nachbargrundstücken sind mindestens 5 m breit und durch die Anhäufung von Bodenmieten gesichert. Die Fläche liegt in keinem für den Grundwasserschutz ausgewiesenen Gebiet.
Die Kiesgrube kann von der ST 2083 und über eine Feldstraße, die beim Anwesen „Vilstalstraße 3“ abzweigt, erreicht werden. Die Sondernutzerlaubnis der Zufahrt wurde bereits im Jahr 2005 für die Lehmgrube bestätigt. Die Zufahrt wird durch eine Schranke gesichert. Innerhalb des Betriebes werden die Fahrstrecken der Baumaschinen so angelegt, dass sich ihre Wege nicht kreuzen. Der Gewinnungs- und Förderbetrieb von Kies ist von der Grubenzufahrt und den Fahrwegen der zum Kiestransport eingesetzten Straßenfahrzeuge getrennt.
Im Bedarfsfall wird eine portable Toilette eingerichtet.
Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung des Kiesgrubengeländes entsprechend seiner Vornutzung als Ackerland. Das durch die Kiesentnahme entstehende Massendefizit kann durch die Absenkung des Grundstücks ausgeglichen werden.

Die Versorgung mit Frischwasser sowie die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 967 hat die Unterschrift verweigert.

Im Gemeinderat stellt sich die Frage, mit was die Auffüllung erfolgen soll.
Der a bgebaute Kies soll durch Lehm oder Aushub aufgefüllt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 13:43 Uhr