Ersatzneubau eines Lagergebäudes - Rehpoint 1 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB.

Für das Vorhaben wurde im Vorgang ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Mit Bescheid vom 12.09.2019 stellte das Landratsamt Landshut fest, dass der „Ersatzbau eines Stadels“ zulässig ist.

Die Bezeichnung im Antrag auf Baugenehmigung lautet vormals „Ersatzbau eines Stall- und Lagergebäudes“. Mit Schreiben vom 02.09.2022 stellte der Antragsteller durch die Änderung der Bezeichnung klar, dass es sich bei seinem beantragten Vorhaben um einen „Ersatzbau eines Lagergebäudes“ handelt. Eine Stallnutzung ist nicht vorgesehen und wird auch nicht beantragt. Die Bezeichnung wurde dahingehend – durch Streichung des Wortes „Stall“ geändert.

  • Die Zufahrt ist durch ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht (eingetragen am 24.04.2019) gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist für das Vorhaben nicht erforderlich.
  • Die Ableitung von Schmutzwasser ist für das Vorhaben nicht erforderlich. Es muss lediglich die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgen, welche über das gesammelte Einleiten in einen Bach erfolgten soll; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die Löschwasserversorgung ist laut Stellungnahme der FFW Aham gesichert.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Das Vorhaben befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Baudenkmal (Wohnhaus), weshalb eine Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz beantragt werden muss. Gegen die Erteilung dieser Erlaubnis bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken bzw. Einwände.

Der Gemeinderat berät die Angelegenheit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr