Errichtung eines Gartengerätehauses - OT Loizenkirchen, Aufeld 11 - Antrag auf Isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/10. Sitzung Gemeinderat Aham 27.09.2022 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird der o.g. Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen – Aufeld, Deckblatt Nr. 3“ zur Information vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Gartengerätehauses. Die Antragstellerin beantragt die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen nach Nord-Osten hin.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. 


1. Bürgermeister Herrnreiter erteilt daher das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen seiner eigenen Befugnisse gemäß der Geschäftsordnung und gab dem vorliegenden Antrag statt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.11.2022 08:34 Uhr