Wohnhaus-, Garagen- und Carportneubau - Am Erlinger Bach 4 - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wir der o. g. Antrag auf Baugenehmigung dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Erlinger Bach“.

  • Die Zufahrt von befahrbaren öffentlichen Verkehrswegen ist gesichert.
  • Die Wasserversorgung ist durch den bestehenden Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Wasserversorgung Mittlere Vils gesichert.
  • Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den bestehenden Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Trennsystem). Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt gepuffert durch die vorhandene Zisterne in den angrenzenden Erlinger Bach; die Bestätigung zur Ableitung des Niederschlagswassers liegt vor.
  • Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.
  • Die Antragsteller müssen eine Erlaubnis nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz beantragen. Seitens der Gemeinde Aham bestehen hiergegen keine Bedenken bzw. Einwände.

Der Bauherr beantragt nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um sein Vorhaben wie geplant ausführen zu können:

  • Ziffer 4 - Baugrenzen:
Der Bebauungsplan setzt Baugrenzen fest, innerhalb derer das Baugrundstück bebaut werden darf. Die Antragsteller überschreiten diese mit dem geplanten Carport nach Westen hin, mit der geplanten Garage nach Süden hin und mit der geplanten Terrassenüberdachung nach Westen hin. 

Grund für die Überschreitung mit dem Carport ist, dass dieser als Stellplatz für einen Wohnwagen genutzt werden soll. Die Ausführung innerhalb der Baugrenzen ist nicht möglich. 

Grund für die Überschreitung mit der Garage um 3,50 m ist, dass ein zeitweiser Stellplatz für den Wohnwagen im Zufahrtsbereich zur Garage geschaffen werden soll, um den Wohnwagen nicht im öffentlichen Straßengrund zeitweise abstellen zu müssen.

Grund für die Überschreitung mit der Terrassenüberdachung um 1,79 m ist, dass diese aufgrund der Ausreizung der Baugrenzen nicht mehr vernünftig nutzbar wäre, würde diese nur innerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden. 

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. 
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Erlinger Bach“, hinsichtlich der

  • Überschreitung der Baugrenzen (Ziffer 4) mit dem Carport nach Westen hin, der Garage um 3,50 m nach Süden hin und der Terrassenüberdachung um 1,79 m nach Westen hin,

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr