Bebauungsplan PV Petzenberg - Information & Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2022/11. Sitzung Gemeinderat Aham 25.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2022 wurde bereits kurz über das Vorhaben zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Petzenberg“ gesprochen. Aufgrund einiger Unklarheiten wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. 

Der Sachstand wird hiermit erneut erläutert:

In der Sitzung vom 03.05.2022 wurde der Gemeinderat über den Antrag der Firma FinRo GmbH aus Eggenfelden zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 1586, 1589 und 1594/2, Gemarkung Neuhausen, bei Petzenberg informiert. Dem Antrag wurde in gleicher Sitzung zugestimmt.

Das Planungsbüro Karlstetter wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt. 
Bei dem vorgestellten „Entwurf“ in der letzten Gemeinderatssitzung handelte es sich lediglich um ein Rahmenkonzept. Dies war dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnisnahme vorgestellt worden. Das Rahmenkonzept wird dem Gemeinderat nochmal zur Ansicht im RIS zur Verfügung gestellt.

Bei der Erstellung des Konzepts wurde festgestellt, dass es sich bei den Grundstücken um nicht amtlich vermessene Grundstücke handelt. Ohne amtlich vermessene Grundstücksgrenzen kann nicht genau festgelegt werden, welche Teilflächen überplant werden sollen, außerdem kann die Zufahrt nicht konkret definiert werden, was jedoch maßgeblich für die Erschließung der Grundstücke und somit für die Zulässigkeit des Vorhabens ist. 
Das heißt, vor Erstellung eines konkreten Vorentwurfs durch das Planungsbüro muss eine Vermessung der Grundstücke stattfinden.

Es ist hier also abzuklären, wie die einzelnen Grundstücke tatsächlich verlaufen sollen und vor allem wer die Vermessungskosten zu tragen hat, bzw. wie diese flächenmäßig aufgeteilt werden können. 
Seitens der Verwaltung wurde hierzu ein Vorschlag ausgearbeitet. Die beteiligten Grundstückseigentümer werden diesbezüglich angeschrieben. Nach Vorliegen der Rückmeldungen der Eigentümer wird der Gemeinderat erneut über den Sachstand informiert und zur Beratung gebeten. 

Sobald bezüglich der Kostenübernahme Einverständnis der betroffenen Eigentümer vorliegt, kann die Erstellung des Planentwurfs fortgeführt werden. Ein Beschluss ist derzeit nicht zu fassen, der Gemeinderat wird über den Fortgang der Angelegenheit weiter informiert. 

Der Gemeinderat nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis. 

Datenstand vom 15.12.2022 10:50 Uhr