Aufschüttung bis zur Grenze in Aham; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
2015/06. Sitzung Gemeinderat Aham, 02.06.2015
Beratungsreihenfolge
Protokoll / Bekanntgaben
Der Vorsitzende legt dem Gemeinderat den o. g. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Loizenkirchen-Mitte“ zur Beratung und Entscheidung vor.
Hier soll eine Aufschüttung zum Nachbargrundstück hin erfolgen.
Generell sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu zwei Metern und einer Fläche bis zu 500 m² verfahrensfrei zulässig (vgl. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 Bayerische Bauordnung -BayBO-).
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loizenkirchen-Mitte“, wonach laut Ziffer 6.2 „Abgrabungen und Aufschüttungen“ nur eine Aufschüttung von maximal 0,6m gegenüber dem natürlichen Geländeverlauf zulässig sind. Der Grenzabstand von Aufschüttungen muss mindestens 2 Meter betragen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine Aufschüttung mit einer Höhe von 0,7 m. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück kann nicht eingehalten werden. Es handelt sich hierbei nur um eine relativ kleine Fläche.
Des Weiteren
sind laut Ziffer 7.5.4 Mauern als Einfriedungen unzulässig. Der Antragsteller möchte hier jedoch eine Mauer errichten. Diese beschränkt sich ebenfalls auf die Länge der Aufschüttung.
Das beeinträchtigte Nachbargrundstück steht derzeit im Eigentum der Gemeinde Aham. Hier sollen größere Beeinträchtigungen vermieden werden, da sich das Grundstück sonst eventuell nur schleppend verkaufen lässt.
Laut Bebauungsplan ist hier eine Grenzgarage zu erstellen. Eine starke Beeinträchtigung durch die geringe Aufschüttung sowie den Bau einer Mauer auf geringer Grenzlänge liegt hier nicht vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung von den Festsetzungen Ziffer 6.2 „Abgrabungen und Aufschüttungen“ und Ziffer 7.5.4 „Einfriedungen“ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2015 09:02 Uhr