Kommunalwahlen 2020 - Bestellung Gemeindewahlleiter und Stellvertreter


Daten angezeigt aus Sitzung:  2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Aham (Gemeinde Aham) 2019/10. Sitzung Gemeinderat Aham 05.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beruft der Gemeinderat den
1. Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder eine Person aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten, zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Die neue gesetzliche Bestimmung vom 22.03.2018, mit der der mögliche Personenkreis auf alle in der Gemeinde Wahlberechtigen erweitert wurde, eröffnet nun auch die Möglichkeit ehemalige 1. Bürgermeister, oder ehemalige Gemeinderatsmitglieder, zum Wahlleiter zu berufen.

Der Gemeindewahlleiter sitzt dem Gemeindewahlausschuss vor. Dieser hat in einer ersten Sitzung die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen und gegebenenfalls zuzulassen bzw. zurückzuweisen. In einer weiteren Sitzung hat der Gemeindewahlausschuss das amtliche Gemeindewahlergebnis festzustellen und für die amtliche Veröffentlichung zu sorgen.

Aufgrund der Neutralitätspflicht der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und zur Vermeidung von Interessenskonflikten, hier insbesondere des Gemeindewahlleiters, kann in diesem Organ nicht Mitglied sein, wer selber Bewerber, Leiter einer Aufstellungsversammlung für einen Wahlvorschlag, Beauftragter eines Wahlvorschlags oder Stellvertreter ist. Aufgrund der Bestimmung, dass Organe nur in einem Wahlorgan Mitglied sein können, scheiden auch alle Mitglieder aus, die beispielsweise in Wahlvorständen als Wahlvorstand, Schriftführer oder Beisitzer benannt sind.

Unter diesen Gesichtspunkten und der eingeschränkten Möglichkeiten wird vorgeschlagen, dass ein Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, welcher definitiv in keinem der genannten Organe eine Tätigkeit ausüben wird, zum Gemeindewahlleiter der Gemeinde Aham bestellt werden soll. Aufgrund dessen werden im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen vier Verwaltungsbedienstete vorgehalten, die das Amt des Gemeindewahlleiters übernehmen könnten, sofern aus der Mitte des Gemeinderates kein anderer Vorschlag unterbreitet wird.

Für das Amt des Gemeindewahlleiters der Gemeinde Aham könnte Frau Johanna Ohlenforst, Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, bestellt werden. Als Stellvertreter könnte Josef Geltinger fungieren, da auch dieser kein kommunales Wahlamt ausübt und nicht erneut für einen Sitz im Gemeinderat kandidieren wird.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Aham beruft Frau Johanna Ohlenforst, Beschäftigte der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen, für die Kommunalwahlen am 15. März 2020 zur Gemeindewahlleiterin. Als stellvertretender Gemeindewahlleiter wird Gemeinderatsmitglied Josef Geltinger berufen. Hier liegt eine Erklärung vor, nicht mehr zur nächsten Gemeinderatswahl zu kandidieren.

GR Josef Geltinger nimmt  wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 09:17 Uhr