Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte eine/n oder zwei weitere Bürgermeister/innen, im Sprachgebrauch also den/die Zweite/n bzw. auch den/die Dritte/n Bürgermeister/in. Die weiteren Bürgermeister/innen sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch durch Beschluss des Gemeinderates in der Regel eine monatliche Aufwandsentschädigung. Hierüber müsste in einem späteren Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung Beschluss gefasst werden.

In der abgelaufenen Legislaturperiode hat sich der Gemeinderat für zwei weitere Bürgermeister/innen ausgesprochen. Nach Ansicht und der Erfahrung der Verwaltung sollte dies auch in der neuen Legislaturperiode so festgelegt werden.

Zu den wichtigsten Aufgaben weiterer Bürgermeister/innen gehört es, den Ersten Bürgermeister „in ihrer Reihenfolge“ zu vertreten (Art. 39 Abs. 1 GO).

Es bleibt dem Gemeinderat überlassen, inwieweit er sich auf einen oder mehrere weitere Bürgermeister/innen ausspricht. Das Ergebnis fließt in die „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ ein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt für die Legislaturperiode 2020 / 2026 aus seiner Mitte sowohl eine/n Zweite/n also auch eine/n Dritte/n Bürgermeister/in.

Beschluss

Der Gemeinderat wählt für die Legislaturperiode 2020 / 2026 aus seiner Mitte sowohl eine/n Zweite/n also auch eine/n D ritte/n Bürgermeister/in.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr