Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.05.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Als grundlegende Regelung für die Legislaturperiode des Gemeinderates ist eine „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ zu erlassen.

Diese Satzung enthält Regelungen über
  • die Zusammensetzung des Gemeinderates
  • die Zahl und Art von Ausschüssen
  • die Zahl der Sitze in den Ausschüssen
  • die Entschädigungsregelung der Gemeinderatsmitglieder für Sitzungen u.ä.

Als Anlage erhalten Sie einen ausgearbeiteten Entwurf mit modifizierten kleineren Anpassungen über die zu entscheiden wären:

  1. § 2 Ausschüsse
Hier geht es zunächst lediglich um die Bezeichnung der Ausschüsse:
In § 2 Abs. 1 Buchstabe a) wird der hier genannte Ausschuss seit vielen Jahren als „Haupt- und Bauausschuss“ bezeichnet. Nachdem der Teilbegriff „Haupt-„ seit Jahren keine Bedeutung hat, wird vorgeschlagen, diesen Ausschuss nurmehr „Bauausschuss“ zu nennen.

Zum anderen geht es auch um die Anzahl der Ausschuss-Sitze. In der vergangenen Legislaturperiode bestanden die Ausschüsse – mit Ausnahme der Rechnungsprüfungsausschuss – aus dem Vorsitzenden und acht Gemeinderatsmitgliedern. Aufgrund der Ergebnisse aus der Kommunalwahl und der Möglichkeit, dass alle Parteien und Gruppierungen vertreten sind, wird vorgeschlagen, die Ausschüsse mit dem Vorsitzenden und zehn Gemeinderatsmitgliedern zu besetzen. Dies hätte zur Folge, dass die Ausschuss-Sitze – vorausgesetzt es wird nach dem Berechnungsverfahren „Hare- Niemeyer“ berechnet - wie folgt aufgeteilt werden würden:
       CSU                                3 Sitze
       Bündnis90/Die Grünen        2 Sitze
       Freie Wähler                        1 Sitz
       SPD                                2 Sitze
       FDP                                1 Sitz
       Bürger für Gilching                1 Sitz


  1. § 3 Entschädigung
In § 3 sind die finanziellen Entschädigungen über die Höhe des Sitzungsgeldes, die Technikpauschale, die Ersatzansprüche von Selbständigen und die Zahlung an die Fraktionssprecher geregelt. Hier ist zu entscheiden, inwieweit die Beträge auf dem Stand der letzten Legislaturperiode bleiben sollen oder anzupassen sind.
Zur Vorbereitung auf die konstituierende Sitzung wurde angeregt, ähnlich wie bei anderen Gemeinden im Landkreis eine monatliche Pauschale in Höhe von 50,- € zu zahlen. Die weiteren, nachstehend aufgelisteten Beträge sollen in dieser Höhe weiterhin bezahlt werden.

Aktuell:
  • Sitzungsgeld         50,- €/Sitzung
  • Technikpauschale 25,- €/Monat
  • Pauschalentschädigung für Selbständige 25,- €/volle Stunde
  • Fraktionssprecher 30,- €/Monat


Sollten weitere zusätzliche Änderungen aufgenommen bzw. beantragt werden, so ist der vorliegende Satzungsentwurf zu ändern.

Beschlussvorschlag

  1. Mit dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

alternativ:

  1. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ wird unter Einarbeitung der in der konstituierenden Sitzung festgelegten Änderungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über folgenden Antrag von GR Winklmeier abgestimmt:

Beschluss 1

a)        Die geplante monatliche Pauschalvergütung i.H.v. 50 € für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat soll auf 25 € herabgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Anschließend bittet GR Vilsmayer darum, zunächst über das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Ausschüssen zu entscheiden. Dieser Bitte wird von BM Walter stattgegeben.

Beschluss 2

b)        Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung werden die Ausschuss-Sitze nach dem Verfahren „Hare Niemeyer“ berechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 11

Beschluss 3

c)        Im Anschluss wird über den Antrag von GR Vilsmayer abgestimmt, die Anzahl der Ausschussmitglieder von den vorgeschlagenen 10 Mitgliedern auf 9 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 4

d)        Auf Antrag von GR Vilsmayer wird die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses von bisher 5 auf künftig 6 ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Abschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:

Beschluss 5

e)        Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes“ wird unter Einarbeitung der in der konstituierenden Sitzung vorstehend festgelegten Änderungen beschlossen (Anlage 1).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung gemäß Art. 26 GO zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 07:12 Uhr