In der Sitzung am 18.02.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung für die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v.25.10.2005 für die Flurnummern 1615 und Teilflächen aus 1619/200, jeweils Gemarkung Gilching gefasst. Hintergrund für die 5. Teiländerung war die Absicht, auf diesen Flächen den Neubau eines BRK-Katastrophenschutzzentrums des Landkreises Starnberg zu realisieren.
Im Rahmen der Prüfung bezüglich der nächsten Schritte ging aus den Akten hervor, dass auf einer Teilfläche des Grundstücks 1619/200, Gemarkung Gilching Auffüllungen im Bereich zum Grundstück Fl.Nr. 1615 Gemarkung Gilching vorgefunden wurden. Das Grundstück Fl.Nr. 1615 ist Teil der Altlastenverdachtsfläche Kat.Nr. 188 00772 „Müllgrube der Gemeinde Gilching“. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat mit Schreiben vom 25.04.2007 bereits mitgeteilt, dass der Verdacht einer Altlast auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615 durch eine erweiterte Untersuchung nicht ausgeräumt werden konnte. Das Grundstück Fl.Nr. 1619/200 wurde zwischenzeitlich ebenfalls bei der Altlastenverdachtsfläche aufgenommen.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hatte vor, im Wege der Amtsermittlung demnächst eine orientierende Untersuchung durchführen zu lassen. In der Regel werden dabei Oberbodenproben genommen und Rammkernsondierungen abgeteuft.
Durch die Absicht der Gemeinde, das Grundstück zu überplanen, müssten die Kosten für das Gutachten durch die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung getragen werden. Das Wasserwirtschaftsamt hat eine Kostenschätzung von ca. 10.000,00 € veranschlagt.
Aus dem Ergebnissen der orientierenden Untersuchung aus dem Jahr 2006 wurden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1615 Auffüllungen zwischen 1,7 m und mehr als 9 m vorgefunden.
Vorranging wäre nun die orientierende Untersuchung für den Teilbereich der Verdachtsfläche Fl.Nr. 1619/200 durchzuführen.
Die Gemeinde Gilching sollte vorerst Abstand von einer Überplanung der Altenlastenverdachtsflächen Fl.Nrn. 1615 und Teilflächen 1619/200 nehmen. Hierfür wäre die Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur Änderungseinleitung der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F.v. 25.10.2005 notwendig.
Dies hätte zur Folge, dass das Wasserwirtschaftsamt Weilheim die Kosten für die orientierende Untersuchung übernimmt.
Derzeit ist nicht abschätzbar, welche Altlasten in diesem Bereich vorgefunden werden, ob eine Bebauung möglich ist und falls ja, welche Bodensanierungsmaßnahmen evtl. notwendig sind. Sollten Altlasten in einem Umfang vorliegen, dass vor einem Bau Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, müsse man mit einem hohen finanziellen Aufwand und einer sehr langen zeitlichen Verzögerung rechnen.
Aufgrund der Ungewissheit der Altlastenverdachtsflächen „Müllgrube der Gemeinde Gilching“ auf den Fl.Nr. 1615 und 1619/200 wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur Änderungsleinleitung für die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes i.d.F. v. 25.10.2005 aufzuheben.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der orientierenden Untersuchung für die Altlastenverdachtsfläche Teilbereich der Fl.Nr. 1619 könne man einen möglichen Sanierungsumfang und die Möglichkeit der Bebaubarkeit abschätzen.