Antrag auf Defizitausgleich BIV - Kindergarten und Krippe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der BIV – Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e.V. beantragt einen von der gültigen Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 abweichenden Defizitausgleich der Personalkosten von 100% anstelle 85% rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgrund finanzieller Engpässe. Diese resultieren aus notwendigen Investitionen in die technische Infrastruktur und einer Verdreifachung der infektionsschutzbedingten Hygienekosten.
Darüber hinaus beantragt der BIV – Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e.V. auch für die Zukunft einen Defizitausgleich der Personalkosten von 100%, da davon auszugehen ist, dass die laufenden Kosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden können.

In einem Gespräch mit Bgm. Walter und Geschäftsleiter Hr. Amon am 15.06.2020 hat die Geschäftsführerin Frau Lange nachvollziehbar begründet, dass der BIV e.V. andernfalls nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Für das Wirtschaftsjahr 2019 ergibt sich ein ungedeckter Finanzbedarf für Personalkosten im Bereich Kindergarten in Höhe von 57.360,36 € und im Bereich Kinderkrippe in Höhe von 63.824,14 €.
Im Haushaltsplan 2020 stellen die Kosten von insgesamt 121.184,50 € eine überplanmäßige Ausgabe dar, die jedoch durch den Deckungskreis auf der Ausgabenseite und durch höhere als geplante Personalkostenzuschüsse auf der Einnahmenseite innerhalb des Deckungskreises gedeckt werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Deckungskreis 0047: Gesamtvolumen 1.048.000,00 € / AB 46, Gruppierungsebene 1714

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und

  1. stimmt dem rückwirkenden Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 100% (121.184,50 €) zu

  1. stimmt dem 100%igen Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe abweichend von der Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 100% für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. zu. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Trägervertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem BIV e.V. anzufertigen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung und

  1. stimmt dem rückwirkenden Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 100% (121.184,50 €) zu.
  2. stimmt dem 100%igen Defizitausgleich der Personalkosten des BIV-Kindergartens und BIV-Kinderkrippe abweichend von der Zusatzvereinbarung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 100% für die Wirtschaftsjahre 2020 ff. zu. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Trägervertrag zwischen der Gemeinde Gilching und dem BIV e.V. anzufertigen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 09:51 Uhr