Gemeinde Alling, Beteiligung im Bebauungsplanverfahren "Alling Süd", 8. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat in Alling hat am 25.06.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Alling Süd“ für das Grundstück Fl.Nr. 340 und 335 Tfl. Gemarkung Alling zu ändern. Ziel ist es, ein neues Kinderhaus zu errichten. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, wobei das Plangebiet eine Größe von 4.450 qm hat. 

Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen in Alling keine Belange der Gemeinde Gilching  betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.    

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

im Bebauungsplanverfahren "Alling Süd", 8. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020 nach § 4 Abs. 1BauGB der Gemeinde Alling werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

im Bebauungsplanverfahren "Alling Süd", 8. Änderung i.d.F. vom 28.01.2020 nach § 4 Abs. 1BauGB der Gemeinde Alling werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:15 Uhr