Stadt Germering; Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Bauausschusses, 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Bauausschuss Sitzung des Haupt- und Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 02.07.2019 hat der Stadtrat der Stadt Germering den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das „Kreuzlinger Feld“ mit der Bezeichnung „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ gefasst. Dieser umfasst die nachstehenden Grundstücke südlich der S-Bahnlinie, westlich der Kreuzlinger Straße und nördlich der Alfons-Baumann-Straße, mit den Fl.Nrn.144, 146, 1461, 146/2, 147, 148 und 149, Gemarkung Unterpfaffenhofen (siehe auch nachstehender Lageplan).
In gleicher Sitzung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.01.2020 wurde in der Stadtratssitzung am 14.01.2020 befürwortet.

Auf der Grundlage der für das Gesamtgebiet „Kreuzlinger Feld“ erstellten Rahmenplanung in der Fassung vom 25.09.2018 wurde der Bebauungsplanvorentwurf mit der Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ sowie eines „Urbanen Gebietes“ erarbeitet. 

Vorgesehen ist eine flächensparende, verdichtete, jedoch an die Umgebung angepasste Bebauung. Die Anbindung und Einfügung des neu entstehenden Wohnquartiers in die umliegende Bebauung wird durch die Anordnung der Gebäude, durch die unterschiedlichen Gebäudehöhen bis max. 4 Vollgeschosse, wie auch durch die großzügigen Frei- und Grünflächen innerhalb des Gebiets gewährleistet. Die Freiflächen sollen mittels öffentlich nutzbarer Fuß- und Radwegeverbindungen, baumbestandener Plätze, gemeinschaftlicher Wohngassen und ruhiger Gartenhöfen gestaltet werden. Dies ermöglicht großzügige Grünstrukturen, welche das Wohnklima und die Aufenthaltsqualität für das Neubaugebiet selbst, wie auch für die Umgebungsbebauung positiv beeinflussen sollen.

Die Erschließung des Neubaugebiets für den motorisierten Individualverkehr soll über eine neu zu erstellende Erschließungsstraße im Norden des Planungsgebietes, entlang der S-Bahnlinie sowie über die Alfons-Baumann-Straße erfolgen. 

Die erforderlichen Stellplätze sind in Tiefgaragen vorgesehen, welche Zufahrten zu den o.g. Erschließungsstraßen erhalten. Besucherstellplätze werden oberirdisch an den Randbereichen des Gebiets vorgesehen, um keinen motorisierten Individualverkehr innerhalb des Planungsgebiets zu erzeugen. 

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ i.d.F. vom 14.01.2020 sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB der Stadt Germering  werden seitens der Gemeinde Gilching keine Einwendungen vorgetragen.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ i.d.F. vom 14.01.2020 sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 1 BauGB der Stadt Germering  werden seitens der Gemeinde Gilching folgende Einwendungen vorgetragen.
Durch die geplante Maßnahme wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ST 2068 in Richtung BAB A 96 bei den Anschlussstraßen in Geisenbrunn befürchtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2022 09:15 Uhr