Verkehrsbeschränkungen Karolingerstraße; Beanstandung und Aufhebung der in der Sitzung vom 06.07.2020 gefassten Beschlüsse nach Art. 59 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 19.10.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 06.07.2020 beschloss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Karolingerstraße von 40 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Außerdem wurde beschlossen, die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (mit Ausnahme des Anliegerverkehrs) zu sperren, sobald die Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 96 fertiggestellt sind. Stellungnahmen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Germering verwiesen auf die Rechtswidrigkeit derartiger Verkehrsbeschränkungen.
Das Landratsamt Starnberg teilte in seinen als Anlage beigefügtem Schreiben vom 13.08.2020 mit, dass es den Ausführungen der Verwaltung und der Polizeiinspektion Germering folgt. Da die Beschlüsse somit rechtswidrig sind, müssen sie gemäß Art. 59 Abs. 2 GO dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr gegenüber beanstandet werden. Der Ausschuss wird angehalten, die gefassten Beschlüsse aufzuheben. Sofern der Ausschuss die gefassten Beschlüsse nicht aufhebt, ist der Vorgang zur Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hebt seine Beschlüsse vom 06.07.2020 hinsichtlich der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf 30 km/h sowie der Sperrung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hebt seine Beschlüsse vom 06.07.2020 hinsichtlich der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf 30 km/h sowie der Sperrung für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Karolingerstraße im Bereich des evangelischen Kindergartens St. Johannes zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beauftragt die Verwaltung, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Karolingerstraße auf 30 km/h aus Gründen des Immissionsschutzes zu prüfen und bei Rechtskonformität anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.03.2022 10:17 Uhr