Ferdinand-Porsche-Straße; Neubau eines Gewerbegebäudes mit Lager, Verwaltung und Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 119/2, 118/5, Gemarkung Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.
Die Vorlage wurde im Rahmen eines Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, jedoch mit dem Zusatz, dass die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt werden soll, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Dem Bauantrag war ein Antrag auf Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung mit einer Wohnfläche von 110,72 m² und 187,36 m² beigefügt, damit ist das Bauvorhaben als Gesamtvorhaben im Genehmigungsverfahren zu prüfen.
Im Bebauungsplan ist diesbezüglich folgende Regelung getroffen:
„Für die nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen sind folgende Kriterien für die Erteilung der Ausnahme zu beachten:
- Die Betriebsinhaber und –leiter sollen gleichzeitig Aufsichts- und Kontrollfunktion ausüben.“
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.
Vom Antragsteller wird dargestellt, dass die Wohnnutzung vom Betriebsinhaber bzw. Betriebsleiter genutzt wird, der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen übernimmt.
Die Größe der Wohnungen gesamt 298,08m² nimmt einen geringen Teil der Betriebsfläche 801,56 m² Wohnfläche ein.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung xwird zugelassen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Ausnahme für die Errichtung einer Betriebsinhaber- und Betriebsleiterwohnung wird zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.02.2021 16:59 Uhr