Straßenbauprogramm im Jahr 2020 und 2021, Zurückstellung der Baumaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Haupt- und Bauausschuss hat am 13. November 2017 für das Haushaltsjahr 2020 den Straßenbau für Wildmoosweg, Fürstenfelder Weg, Bahnhofstraße und für das Haushaltsjahr 2021 den Straßenbau Gilgener Heide, Spitzwiesenweg, Kohlstatt beschlossen. Beschlussauszug ist in Anlage beigefügt. Der Wildmoosweg wird noch im Jahr 2020 abgeschlossen.

Von den anderen genannten Straßenbaumaßnahmen können aufgrund der unsicheren Haushaltslage in Coronazeiten und mangels Gegenfinanzierung durch Einnahmen aus Beiträgen die Maßnahmen Fürstenfelder Weg, Bahnhofstraße, Gilgener Heide, Spitzwiesenweg und Kohlstatt nicht in 2020 und 2021 durchgeführt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Baumaßnahmen frühestens ab 2022 bei entsprechender Haushaltslage durchzuführen. Eine erneute Beschlussfassung ist dann zum Haushaltsjahr 2022 notwendig. Bis dahin sollen die genannten Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt werden.      

 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Die Straßenbaumaßnahmen Fürstenfelder Weg, Bahnhofstraße, Gilgener Heide, Spitzwiesenweg, Kohlstatt werden aufgrund der unsicheren Haushaltslage zurückgestellt.

2. Bei entsprechender Haushaltslage sind die Straßenbaumaßnahmen ab dem Jahr 2022 erneut zu beschließen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen.

Beschluss

1. Die Straßenbaumaßnahmen Fürstenfelder Weg, Bahnhofstraße, Gilgener Heide, Spitzwiesenweg, Kohlstatt werden aufgrund der unsicheren Haushaltslage zurückgestellt.

2. Bei entsprechender Haushaltslage sind die Straßenbaumaßnahmen ab dem Jahr 2022 erneut zu beschließen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:53 Uhr