Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" im Ortsteil Weßling; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 29.06.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der ersten Auslegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten“ im Ortsteil Weßling nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB. Der zugehörige Satzungsentwurf (Zeichnung und Text) ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Es handelt sich um ein bereits seit 1982 überplantes Gebiet am Ortsrand der Gemeinde Weßling, das mit Wohngebäuden locker bebaut ist. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich und verkehrlich verträgliche Nachverdichtung.

2.        Die festgesetzte Nutzungsart (Reines Wohngebiet, WR), der geringe Satzungsumgriff und die entfernte Lage zur Gemeinde Gilching lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies sollte der Gemeinde Weßling so mitgeteilt werden.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.06.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 02.06.2020 und beschließt:

Die Gemeinde Gilching dankt für die Nachbarbeteiligung zu vorliegender Planung. Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:49 Uhr