Klinglbergweg 2; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1431/4, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brucker Straße/Steinlacher Weg“.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Das Gebäude soll wie folgt errichtet werden:
überbaute Fläche: 109,95 m²
Wandhöhe: 4,00 m / 6,52 m (Standgiebel)
Firsthöhe: 7,14 m
Dachneigung: 35°
Dachform: Satteldach
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf das Gebäude ein.
Befreiung:
Gemäß Bebauungsplan sind auf dem Grundstück sowohl der Bauraum für eine Garage als auch für einen Stellplatz festgesetzt.
Da der Bebauungsplan keine Angaben über die nachzuweisende Anzahl der Stellplätze macht, gilt hier die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung. Hiernach sind für die beiden nach Bebauungsplan zulässigen Wohneinheiten insgesamt 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Für die Herstellung des dritten Stellplatzes ist demnach eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Im Bebauungsplangebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen zugelassen; seitens der Verwaltung stehen der beantragten Befreiung somit keine Hinderungsgründe entgegen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Nichteinhaltung des Bauraumes für Stellplätze wird befürwortet.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. Nichteinhaltung des Bauraumes für Stellplätze wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2021 09:51 Uhr