Am Grübl 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage.

Im Rahmen des Vorbescheides werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (13,7 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss mit der dargestellten Dachform, Trauf- und Firsthöhen planungsrechtlich 
    umsetzbar?

Das Gebäude soll mit einer überbauten Fläche von 274,00 m², einer Wandhöhe von 
6,20 m und einer Firsthöhe von 9,30 m errichtet werden.

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                       Am Grübl 3 / 3a        Frauwiesenweg 19-23        Am Erdäpfelgarten 2
überbaute Fläche:              275,00 m²                208,00 m²                          193,00 m²
Wandhöhe:                6,10 / 6,10 m                            6,80 m                              6,00 m
Firsthöhe:                8,60 / 9,00 m                            9,20 m                              9,30 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 


2.  Das Dach weist vier zurückgesetzte Dachgauben auf. Sind diese in der
     dargestellten Form genehmigungsfähig? (Hinweis: die Abstandsflächen wurden bei
     der Berechnung der Abstandsflächen berücksichtigt)

Dachgauben sind grundsätzlich möglich, sofern die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden.


3. Im Dachgeschoss ist an den Giebelseiten je ein Balkon mit Abmessungen 
    Breite/Tiefe = 4,50 / 1,50 m vorgesehen. Können diese so verwirklicht werden?

Die Balkone an den Giebelseiten sind grundsätzlich möglich.

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (13,7 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss mit der dargestellten Dachform, Trauf- und Firsthöhen planungsrechtlich 
    umsetzbar?

Das Gebäude soll mit einer überbauten Fläche von 274,00 m², einer Wandhöhe von 
6,20 m und einer Firsthöhe von 9,30 m errichtet werden.

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                       Am Grübl 3 / 3a        Frauwiesenweg 19-23        Am Erdäpfelgarten 2
überbaute Fläche:              275,00 m²                208,00 m²                          193,00 m²
Wandhöhe:                6,10 / 6,10 m                            6,80 m                              6,00 m
Firsthöhe:                8,60 / 9,00 m                            9,20 m                              9,30 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 


2.  Das Dach weist vier zurückgesetzte Dachgauben auf. Sind diese in der
     dargestellten Form genehmigungsfähig? (Hinweis: die Abstandsflächen wurden bei
     der Berechnung der Abstandsflächen berücksichtigt)

Dachgauben sind grundsätzlich möglich, sofern die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden.


3. Im Dachgeschoss ist an den Giebelseiten je ein Balkon mit Abmessungen 
    Breite/Tiefe = 4,50 / 1,50 m vorgesehen. Können diese so verwirklicht werden?

Die Balkone an den Giebelseiten sind grundsätzlich möglich.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt.

Die im Rahmen des Vorbescheides gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (13,7 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss mit der dargestellten Dachform, Trauf- und Firsthöhen planungsrechtlich 
    umsetzbar?

Das Gebäude soll mit einer überbauten Fläche von 274,00 m², einer Wandhöhe von 
6,20 m und einer Firsthöhe von 9,30 m errichtet werden.

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                       Am Grübl 3 / 3a        Frauwiesenweg 19-23        Am Erdäpfelgarten 2
überbaute Fläche:              275,00 m²                208,00 m²                          193,00 m²
Wandhöhe:                6,10 / 6,10 m                            6,80 m                              6,00 m
Firsthöhe:                8,60 / 9,00 m                            9,20 m                              9,30 m

Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein. 


2.  Das Dach weist vier zurückgesetzte Dachgauben auf. Sind diese in der
     dargestellten Form genehmigungsfähig? (Hinweis: die Abstandsflächen wurden bei
     der Berechnung der Abstandsflächen berücksichtigt)

Dachgauben sind grundsätzlich möglich, sofern die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden.


3. Im Dachgeschoss ist an den Giebelseiten je ein Balkon mit Abmessungen 
    Breite/Tiefe = 4,50 / 1,50 m vorgesehen. Können diese so verwirklicht werden?

Die Balkone an den Giebelseiten sind grundsätzlich möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr